Wie standartisiert man die Qualität im Pflegeprozess?
Definition der Qualität lt. der WHO:
“Qualität ist das Maß von Übereinstimmung zwischen den gesetzten Zielen und der durchgeführten Maßnahme in der Pflege […] Qualität ist das Maß, worin der zu erzielende Gewinn in der Gesundheit mit einem minimalen Gebrauch von Mitteln in die Tat umgesetzt wird.”
Aufteilung:
Strukturqualität:
-> Personal (Anzahl, Qualifikation), Hilfs- und Arbeitsmittel
Prozessqualität:
( wichtigster Aspekt!)
-> Planung, Verrichtung und Reflektion von Pflegeprozessen nach Pflegemodellen und therapeutischen Konzepten
Bspw.: Pflegeplanung, Pflegevisite, Bezugspflegemodell, Pflegeüberleitung und multiprofessionelle Zusammenarbeit
Ergebnisqualität_
aus Sicht des Patienten erst einmal immer subjektiv
-> persönliche Betreuung
-> bauliche Gegebenheiten und Verpflegung (Hotelleistung)
aus Sicht des PP
-> positive Veränderung des Gesundheitszustandes
unter Einbezug von psychischen, physischen und sozialen Aspekten
-> im Zusammenhang der Erkrankung!
= Pflegeziele im Idealfall erreicht!
Wirkung der Qualitätssicherung:
Transparenz und möglichst einheitliche Messbarkeit der Qualität
-> Problem: Ist menschliches Leben als Prozess stndartisierbar und messbar?
subjektiv aus Sicht des Patienten
nach ethisch-philosophischem menschlichen Bild aus sicht des PP
rechtliche Absicherung der Qualitätsstandarts:
-> gesetzliche Verankerung im SGB XI für die Langzeitpflege
-> im SGB V fürr den stationären Bereich
-> Qualitätsprüfungen durch den MD
PDCA-Zyklus als Qualitätsmanagement-Methode
(Plan - Do - Check - Act)
-> zentrales Wekrzeug im pflegerischem Qualitätsmanagement
-> verbindet Prozessqualität + kontinuierliche Verbesserung
Expertenstandarts des DNQP
(Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege)
-> entwickelt evidenzbasierte Expertenstandarts und sind de facto verbindlich
EFQM
(European Foundation Quality Management)
-> betont umfassende Zielsetzungen und Absichten so konkret, dass sie in die Praxis implementiert werden können
DIN EN ISO
Donabedian-Modell als Ursprung
(Avedis, Donabedian, 1966)
-> Struktur, Prozess Ergebnis
Gehe auf die geschichtlichen Aspekte der psychiatrischen Pflege ein.
zunächst in der Vorzeit viele Facetten:
-> Pflege in (Groß-)Familien, als christlicher Auftrag
-> Pflege nach der Aufklärung
(Mensch ist mit Vernunft ausgestattet = heilbar)
insbesondere Industiralisierung durch Auflösung von sozialen Gefügen
-> führte zu Bildung von unzähligen Anstalten im 19. Jahrhundert
-> im 18. JH “Narren und Tollen” im Zucht- und Tollhaus und Beaufsichtigung der “Irrenschließer”
Wilhelm Griesinger (1817 - 1868)
-> erklärte psychisch Erkrankte zu “Hirnerkrankten”
-> Gründe seien daür in soziale und biologische Faktoren eingebettet
erweiterte den naturwissenschaftlichen Blick
damit auch Behandlungsdimensionen
Erkrankte von Schuld, Versagen und Unvermögen entlastet
1877: Gründung des Deutschen Vereins für Psychiatrie
Hermann Simon (Gütersloh, 1867 - 1947)
-> Ideegeber der Arbeitstherapie
(Auffasung einer tätigen Gemeinschaft, zur Reduktion stat. Behandlungen)
auch heute noch aktuell
1885: Reform der Irrenpflege
-> Erhöhung der Personalbesetzung
-> Erhöhung der Möglichkeiten zum Erholen und Ausruhen
-> Senkung der Dienststunden
-> Erhöhung der Lohn- und Altersversorgung
1896: Jahresversammlung d. Vereins Deutscher Irrenärzte
4 Thesen zur Verbesserung der “Wärterfrage”
das Personal ist besonders gut ausgebildet und möglichst lange im Dienst
Direktor und Ärzte jeder Anstalt bilden selbstständig aus
Schaffung von Einrichtung zur Sicherstellung des PP
Einrichtungen zur Erholung und Schonung von PP
um 1900: Psychiater bemühen sich um Einigung des “Wärter”-Berufs
-> vom Arzt ausgewählt, treue Vollstrecker
-> schliefen mit im “Irrenbett” im Gemeinschaftsraum
-> gute Schulkenntnisse, Geduld, Verstand, Fleiß, Furchtlosigkeit, männlich fester Charakter mit imponierendem Äußeren, Religiösität
1903: Erste systematische Pflegeausbildung in st. Anstälten
Trennung von Lebens- und Arbeitsbereich
-> zog aich über 100 Jahre zwischen 1860 - 1972
(“Dienen ohne Ende”, Hilde Steppe, Verlag Haus Huber Bern)
04. Juli 1919: Entwurf des Reichsministeriums über die Arbeitszeit von Krankenpflegepersonen
-> §1: tgl. 8h + wtl. 48 h max
-> §8: nicht gültig für Mitglieder geistl. Gemeinschaften
Erklär mir bitte die Position der Pflege in der NS-Zeit.
nach Hilde Steppe, “Krankenpflege im Nationalsozailismus”
-> nachweislich PP in folgendem beteiligt:
Vorbereitung zum Abtransport
= Doku pers. Gegenstände
= Markierung der Personen mit einem Pflasterstreifen zwischen den Schulterblättern
Begleitung zur Zwischen- oder Tötungsanstalt
= Beruhiugung durch Med / Fesseln während Fahrt
Begleitung in Tötungsanstalt
= Entkleiden und Vorführen beim Arzt
Begleitung zur Gaskammer
= Entgegennahme persönlicher / anstaltseigener Sachen nach der Ermordung
Nachwirkung:
-> zementierte inferiore Rolle in der Nachkriegszeit
-> Infragestellung der Qualifikation
Was beinhaltet das theoriegeleitete Handeln in der Pflege?
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