Wie ist der Widerspruch einzulegen?
schriftlich innerhalb von 1. Monat bei der Ausgangsbehörde einzulegen.
Wie wird dieses Verfahren genannt?
wiederspruchsverfahren
Wie wird das Verfahren durchlaufen?
Behörde prüft ob Widerspruch berechtigt ist. Gibt sie dir recht, wird der Bescheid aufgehoben (Abhilfe)
Gibt sie dir nicht recht, wird der Fall an das Regierungspräsidium (Widerspruchsbehörde) weitergeleitet, der einen Widerspruchsbescheid erlässt.
Fällt der Widerspruchsbescheid negativ aus, kann die Klage beim VG (OVG) eingereicht werden
—> (Frist 1 Monat)
Das OVG lässt Revision zum BverwG zu.
Was ist der Suspensiveffekt?
Widerspruch/Klage haben eine aufschiebende Wirkung.
Dem VA muss erst nach Ablauf der RMF (1Monat) nachgekommen werden.
Ausnahme: Eine sofortige Vollziehbarkeit des VA durch G/B
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