Buffl

Lek4 - Dokumentkonzept

Hs
by Han S.

Jede Betriebsanleitung muss nach Maschinenrichtlinie erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:

  1. Impressum

  2. EG-Konformitätserklärung

  3. Produktbeschreibung

  4. Handlungsbeschreibung (Betrieb der Maschine)

  5. Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine + Inbetriebnahme

  6. Einrichtungs- und Wartungsarbeiten

  7. Angaben zu Restrisiken + Schutzmaßnahmen

  8. Zusatzgeräte

  9. Bedingungen, unter denen die Maschine die Anforderungen an die Standsicherheit beim Betrieb, beim Transport, bei der Montage, bei der Demontage, wenn sie außer Betrieb ist, bei Prüfungen sowie bei vorhersehbaren Störungen erfüllt

  10. Sicherheitshinweise zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung, mit Angabe des Gewichts der Maschine und ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen

  11. bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen

  12. Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken

  13. Angaben zur Luftschallemission der Maschine

     der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben;

     der Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels an den Arbeitsplätzen, sofern er 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 µPa) übersteigt;

     der A-bewertete Schallleistungspegel der Maschine, wenn der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen 80 dB(A) übersteigt



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Han S.

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