Was ist eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist eine Zusatzhaftung.
Es verpflichtet sich eine dritte Person die Schuld zu begleichen, falls der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Was bedeutet der Begriff Hypothek?
Eine Hypothek ist ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, insbesondere an einer Liegenschaft (zB Grundstück, Haus).
Sie dient der Besicherung einer Forderung, typischerweise eines Bankkredits.
Das wesentliche an der Hypothek ist, dass sie ein dingliches Recht ist. Das bedeutet: SIe wirkt nicht nur zwischen den Vertragsparteien, sondern gegenüber jedermann.
Ist die Hypothek im Grundbuch ersichtlich?
Die Hypothek wird im Grundbuch im Lastenblatt (C-Blatt) der betreffenden Einlagezahl (EZ) ersichtlich sein. Dort werden jene Belastungen eingetragen, die auf der Liegenschaft “liegen”, insbesondere Pfandrechte, DIenstbarkeiten und ähnliche Lasten.
Welche Voraussetzungen sind für die rechtmäßige Begründung einer solchen Hypothek notwendig?
Für der rechtmäßige Begründung einer Hypothek braucht es zwei Dinge:
eine wirksame Pfandbestellung und
die Eintragung im Grundbuch.
Wie kann man überprüfen, ob jemand der Eigentümer bei einer Liegenschaft ist?
Einholen eines Grundbuchauszuges:
Im B-Blatt sieht man, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist
im C-Blatt sind die Belastungen, die auf der Liegenschaft hafte angeführt
Wie geht man vor, damit man das Geld nicht direkt einem Verkäufer übergeben muss bevor man das Eigentum erworben hat?
Durch Einschaltung eines Treuhänders, der das Geld verwahrt bis das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist.
Erst nach Eintragung des Eigentumtitels im Grundbuch wird der Kaufpreis der Liegenschaft, welcher auf dem Treuhandkonto “geparkt ist” an den Verkäufer ausbezahlt.
Wann erwirbt man ein Eigentum?
Man erwirbt das Eigentum erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen einem Schuldner, wenn dieser die Raten bzw die gesamte ausgeliehene Summe nicht zurückzahlen kann?
Wenn der Schuldner die Raten bzw die gesamte Summe nicht zurückzahlen kann, dann kann die Bank die Verwertung (Verkauf) des Grundstückes bei Gericht beantragen und wird aus dem Verkaufserlös befriedigt.
Besteht bei der Bürgschaft eine Formvorschrift?
Ja, die schriftliche Form ist einen Voraussetzung für eine gültige Bürgschaftserklärung.
Wer ist verpflichtet an den Gläubiger zu zahlen? Der Schuldner oder der Bürge?
Wenn in der Bürgschaftserklärung nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist:
muss zuerst der Gläubiger versuchen vom Schuldner das Geld einzufordern
Falls das nicht möglich ist bzw der Schuldner nicht zahlen kann:
darf der Gläubiger den Bürgen als Zahler heranziehen
Auf einer Rechnung findet sich folgende Klausel:
“Zahlbar ab Erhalt der Rechnung innerhalb von 8 Tagen, 3% Skonto, 30 Tage netto”
Was versteht man unter einer derartigen Klausel, was bedeutet Sie? Welche Möglichkeiten hat der Schuldner, den offenen Betrag zu zahlen?
Die Klausel stellt eine Zahlungsbedingung für den Schuldner dar und regelt, unter welchen Bedingungen die Rechnung zu begleichen ist bzw. Beglichen werden kann.
Der Schuldner (Rechnungsempfänger) hat die Möglichkeit:
innerhalb von 8 Tagen (Skontofrist( ab Erhalt der Rechnung den Rechnungsbetrag abzüglich 3% zu begleichen oder
Den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen zu begleichen (Zielfrist oder Zahlungsziel)
Wann hat der Leistunsempfänger zu bezahlen, wenn auf der Rechnung keine Zahlungskondition angegeben wurden? Steht ihm ein Skonto zu?
Sofern es an einer Vereinbarung fehlt, hat der Rechnungsempfänger (Schuldner) grundsätzlich sofort mit Leistungserhalt die Rechnung zu begleichen (Zug-um-Zug-Prinzip).
Es steht ihm kein Skonto zu.
Welche unterschiedlichen Formen der Bürgschaft gibt es?
Man unterscheidet
den gemeinen Bürgen,
den Bürgen,
den Zahler und
den Ausfallsbürgen
Die Bank kann bei der gemeinen Bürgschaft nur nach Mahnung, bei Haftung als Bürge und Zahler sofort und beim Ausfallsbürgen erst nach erfolgsloser Exekution auf den Bürgen greifen.
Welche persönlichen und sachlichen Sicherheiten gibt es?
Persönliche Sicherheiten:
Haftung als Bürge
Garant durch einen Dritten (z.B. Ehegatte)
Sachliche Sicherheiten:
Hypothek
Last changed2 days ago