Buffl

Wilgi_Test_2

PH
by Parry H.

Welche akustischen Rahmenbedingungen müssen zur Planung einer SAA beachtet werden?


Allg:

  • Umgebungsgeräuschpegel (Hintergrundlärm muss berücksichtigt werden)

  • Nachhallzeit des Raumes (lange Nachhallzeiten verschlechtern die Sprachverständlichkeit)

  • Raumgröße und Raumgeometrie (Einfluss auf die Schallausbreitung)

  • Lautsprecheranordnung und -ausrichtung (gleichmäßige Schallverteilung)

  • Erforderlicher Schalldruckpegel (Durchsagen müssen ausreichend laut sein, aber nicht übermäßig)

  • Sprachverständlichkeit (z. B. Bewertung mit dem STI-Wert – Speech Transmission Index)


0833-4:


6.2.1.2 Raumakustische Voraussetzungen

Die erforderlichen raumakustischen Verhältnisse werden nutzungsabhängig nach DIN 18041:2016-03 festgelegt.

In DIN 18041:2016-03 sind Hinweise für die raumakustische Auslegung von Räumen enthalten, in denen Beschallungsanlagen zum Einsatz kommen.

Lassen die raumakustischen Voraussetzungen nicht zu,die Grundanforderungen an die Sprachverständlichkeit zu erfüllen, so muss die unzureichende raumakustische Planung von den Verantwortlichen in den jeweiligen Phasen (Planung und Projektierung) dokumentiert und gegenüber dem Betreiber/Auftraggeber angezeigt werden.


6.2.4 Vereinfachtes Planungsverfahren

Das vereinfachte Planungsverfahren gilt ausschließlich für in oder an der Decke gleichmäßig verteilte Lautsprecher mit Ausrichtung nach unten und ungehinderter Schallausbreitung.

Das vereinfachte Planungsverfahren kann auf ADAs angewendet werden, welche sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die raumakustischen Verhältnisse müssen wie folgt sein, d. h.:

    • die Nachhallzeit in jedem der Oktavbänder von 500 Hz, 1 kHz, 2 kHz und 4 kHz ist nicht größer als 1,0 s oder

    • die Anforderungen nach DIN 18041:2016-03 für eine der Raumgruppen B3, B4, B5, A2, A3 oder A4 sind erfüllt;

  • der Störgeräuschpegel ist kleiner als LAeq = 65 dB (siehe A.6);

  • der A-bewertete Schalldruckpegel der Sprachdurchsage muss mindestens 15 dB über dem Störgeräuschpegel liegen;

  • die Montagehöhe der Lautsprecher ist auf 6 m über dem Fußbodenniveau begrenzt;

  • der Abstand zwischen den Mittelpunkten benachbarter Lautsprecher ist nicht größer als die doppelte Differenz zwischen Montage- und Ohrhöhe.


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Parry H.

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