Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen
Art 6 OECD-MA (alle Beispiele hier aus dem MA)
Besteuerungsrecht für den?
Belegenheitsstaat
Einkünfte aus Dividenden Art. 10
oder Zinsen Art. 11
Wohnsitz UND Quellenstaat!!!
Einkünfte aus ausländischer Betriebsstätte
Art 5 u. 7 OECD-MA
Betriebsstättenstaat
Einkünfte aus Lizenzgebühren Art 12
Wohnsitzstaat (in der Regel!)
Einkünfte aus Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Art 13(5)
Besteuerungs für den?
Wohnsitzstaat
Im vorliegenden Fall ist die Doppelbesteuerung durch die Freistellungsmethode i.S.d. Art 23A zu vermeiden, deshalb sind die ausländischen Einkünfte nicht bei der Einkunftsermittlung zu erfassen.
Aber?
Art 23A (3) i.V.m §32b(1) S.1 Nr. 3 sieht aber vor, diese Einkünfte im Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen
Bei
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