Kapital 1
1: Wodurch wird das Fahrverhalten des Verkehrsteilnehmer beeinflusst?
Antwort: Das Fahrverhalten des Fahrers wird durch Fahrzeug, Verkehrsverhältnisse, Straße/ Umfeld und Witterung beeinflusst.
2. Was Versteht man unter dem Informationsfluss zwischen Fahrer-Fahrzeug-Straße?
Antwort: Über die Sinnesorgane nimmt der Fahrer Informationen aus Umwelt (Verkehr, Witterung, Straße und Umgebung) auf.
Das Auge hat dabei die größte Bedeutung, wobei alle reize gleichzeitig einwirken.
Das Bewusstsein des Fahrers hat begrenzte Aufnahmemöglichekit!
3. Welche Fahrwiderstände muss ein Fahrzeug überwinden, um in Bewegung gesetzt oder gehalten zu werden?
Antwort: Rollwiderstandskrarft FR, Luftwiderstandskraft FL, Steigungswiderstandskraft FS.
4. Wodurch wird der Kraftschluss zwischen Fahrzeug und Straße bestimmt und wie wird er beeinflusst?
Antwort: Der Kraftschluss zwischen Fahrzeug (Reifen) und Straße ( Fahrbahn) wird durch die Griffigkeit der Straße bestimmt. Sie kennzeichnet die Wirkung der Rauheit und stofflichen Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche auf den Reibungswiderstand, den ein Fahrzeug unter festgelegten Bedingungen (Nässezustand, Reifenmerkmale etc.) erfährt.
Die Kraftschluss wird beeinflusst durch die:
Rauheit der Oberfläche
Eigenschaften des Reifens
Anwesenheit eines Zwischenmediums z.B Wasser
Fahrgeschwindigkeit
5. Nennen Sie wichtige Einflussfaktoren auf die Gestaltung von Verkehrswegen!
Antwort:
Geschwindigkeit
Mensch (Sicht, Gehört, Gefühl)
Zusätzliche Faktoren: Alter, Erfahrung, Alkohol, Medikamente
Kapital 2 :
1. Nach welches Kriterien werden Straßen Kategorisiert?
1. Straßenbaulast
Als Straßenbaulast bezeichnet man alle mit dem Bau, der Unterhaltung und dem Betrieb von Straßen und Wegen bestehenden Aufgaben und Pflichten.
Verantwortlich für die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten ist der Straßenbaulastträger.
Öffentliche Straßen auf Bundesebene sind Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Öffentliche Straßen auf Landesebene sind Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
2. Entwurfsstrandards
o Funktion
• Lage (Innerorts oder außerorts)
2. Nutzungsbeschränkung
2. Frage: nennen Sie die Planungstufung gemäß der Richtlinie zum Planungsprozess (RE)!
Antwort: Bedarfsplanung -> Vorplanung - Entwurfsplanung -> Genehmigungsplanung ->
Ausführungsplanung
3. Im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen wurde ein Vorhaben als vor dringlicher Bedarf eingestuft, ein anderes vorhaben als weitere Bedarf. Worin besteht der unterschied im weiteren Planungsablauf?
Der Bedarfsplan legt für die enthaltenen Vorhaben Dringlichkeiten fest!
Vordringlicher Bedarf: Für diese Maßnahmen besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag für die Straßenbauverwaltung. Alle Planungsstufen können eingeleitet und/oder weitergeführt werden.
Weiterer Bedarf mit Planungsrecht: Für diese Maßnahmen besteht für die Straßenbauverwaltung die Möglichkeit, Vorhaben in den Planungsstufen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung zu bearbeiten.
Weiterer Bedarf: Für diese Maßnahmen besteht grundsätzlich kein Planungsauftrag. Vorhaben dieser Dringlichkeitsstufe können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen oder weiter geplant werden.
4. Wann kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden?
Antwort: wenn die vorherigen Planungsstufen abgeschlossen werden siehe Aufgabe zwei
5. Skizzieren Sie den Ablauf der Ausschreibung eines Bauvorhabens.
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