Willenserklärung
Private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge (Be-
gründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsver-
hältnisses) gerichtet ist.1
Rechtsgeschäft
Tatbestand, an den die Rechtsordnung den Eintritt einer gewollten Rechts-
folge knüpft. Mindestvoraussetzung jedes Rechtsgeschäfts ist das Vorliegen
einer Willenserklärung. Beispiele
einseitige Rechtsgeschäfte (eine Willenserklärung genügt):
Kündigung (§ 314), Rücktritt (§ 349), Anfechtung (§ 143), Auslobung
(§ 657), Testament (§ 1937
zwei- und mehrseitige Rechtsgeschäfte
Kaufvertrag, Mietvertrag,
Was gibt es noch für Verträge?
synonym: synallagmatischen) Verträge. Bei ihnen ste-
hen Leistung und Gegenleistung in einem Verhältnis der Abhängig-
keit. Gegenbeispiele: Schenkung, Bürgschaft
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