Welche Nutzungsüberlassungen werden von § 21 I EStG erfasst?
Nr.1: Gebäude, Grundstücke, Wohnungen und grundstücksgleiche Rechte
Nr.2: Betriebsvermögen oder Möbel
Nr.3: zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (z.B. Urheberrechte, Patente, Recht am eigenen Namen oder Bild) im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung
Vermietung einzelner beweglichen Gegenstände:
Werden nicht von § 21 I EStG umfasst
§ 22 Nr.3 EStG: Einkünfte aus Leistungen
§ 15 EStG: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Verhältnis von V&V und Gewerbeeinkünften:
Gem. § 21 III EStG sind V&V subsidiär, d.h. wenn ein Gewerbebetrieb eine zum BV gehörende Lagerhallte vermietet, gehört die Miete gem. § 21 III EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
Private Vermögensverwaltung <-> Gewerbe:
Vermietung im großen Stil erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und damit V&V
Gewerbe: besondere Umstände und Zusatzleistungen (z.B. hotelartiger Service)
Leerstandsimmobilien:
WK-Abzug von Renovierungskosten für Zeiträume, in denen Immobilien leer stehen
Abzug nur möglich, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er die Absicht hat, die Immobilie nach Abschluss der Arbeiten tatsächlich zu vermieten
Verbilligte Nutzungsüberlassung:
§ 21 II 1 EStG: wenn Warmmiete < 50% der ortsüblichen Miete beträgt muss die Nutzungsüberlassung aufgeteilt werden -> WK können nur hinsichtlich dem entgeltlichen Teil geltend gemacht werden
§ 21 II 2 EStG: bei Warmmiete von mind. 66%: vollentgeltlichen Wohnraumvermietung ausgegangen werden ->Totalüberschussabsicht wird indiziert
Einnahmen:
Gem. § 8 I EStG: alle Vermögensvorteile, die dem Vermieter zugeflossen sind (§ 11 I EStG) und durch die Nutzungsüberlassung veranlasst sind
(P): Einmalzahlungen:
Sind gem. § 11 I 3 iVm. II 3 EStG auf die Dauer des Mietverhältnisses aufzuteilen
Kaution:
Bleiben dem Mieter zugerechnet; es findet also weder ein Zu-, noch ein Abfluss statt
Kautionsfall: Zufluss der Kautionssumme führt zu Einnahmen beim Vermieter
Versicherungsschäden:
Steuerlicher Restwert der AfaA § 7 I 7 HS.1 EStG kann als WK abgezogen werden
Ersetz die Versicherung den Schaden so liegt bis zur Höhe des Restwerts eine steuerbare Einnahme vor (diese wird durch Abzug der AfaA als WK ausgeglichen)
Werbungskosten:
AK für Grund & Boden: unbeachtlich (weil diese erst im Zeitpunkt der Veräußerung relevant werden § 4 III 4 EStG)
AK für Gebäude: §§ 9 I Nr.7, 7 IV, V EStG = Gebäude-AfA
Finanzierungskosten/Erhaltungsaufwand/Laufende Immobilienkosten: sofort (mit Abfluss § 11 II EStG) abziehbar
Die Gebäude-AfA:
§ 7 IV, V EStG
IV Nr.1: Wirtschaftsgebäude
IV Nr.2: Gebäude im Privatvermögen
Abgeschrieben wird die Bemessungsgrundlage = Anschaffungskosten
AK = Kaufpreis (§ 255 I 1 HGB) + Anschaffungsnebenkosten (§ 255 I 2 HGB)
(!) Den auf Grund & Boden entfallenen Anteil muss rausgerechnet werden
Was sind Anschaffungsnebenkosten?
Notariatsgebühren, Gebühren des Grundbuchamts und Grunderwerbsteuer
Unentgeltlicher Erwerb:
§ 11d I EStDV
Herstellungskosten:
§ 15 I EStDV und § 255 I 1 Alt.1 HGB
Kosten der Gebäudeerrichtung
Planungskosten, Baubetreuung
Aufwendungen für Baumaßnahmen nach Anschaffung/Herstellung:
Nachträgliche AK oder HK « sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
Anschaffungsnahe Herstellungskosten § 6 I Nr.1a EStG = gehören zu den AK (über § 9 V EStG anwendbar)
Erweiterungen: führen unabhängig von ihrem Umfang stets zu Herstellungskosten § 255 II 1HGB
Erhaltungsaufwand = Aufwand, der dazu führt, die bisherigen Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes aufrechtzuerhalten (z.B. regelmäßig wiederkehrend)
Anschaffungsnahe Herstellungskosten Berechnung gem. § 6 I Nr.1a EStG:
Aufgriffsgrenze: (AK * Anteil Gebäude) * 0,15 = x
Aufwendungen Instandsetzung netto: y
Wenn y > x, dann liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor
AK des Gebäudes + Instandhaltungskosten (brutto, wenn nicht gem. § 9b I EStG zum Vorsteuerabzug berechtigt) = AfA-Bemessungsgrundlage
Finanzierungskosten:
Schuldzinsen für Finanzierungsdarlehen = Aufwendungen auf die Finanzierungsverbindlichkeit =/= AK/HK des Grundstücks
Gem. § 9 I 3 Nr.1 EStG sind Schuldzinsen als WK sofort abzuziehen
Tilgungsanteil ist nur vermögensumschichtend und daher nicht als WK abzuziehen
Damnum = bei Darlehensaufnahme vorausgezahlte Zinsen: als WK abziehbar
Kosten Kreditbeschaffung = WK
Notar- und Grundbuchkosten für die Bestellung von Sicherheiten = WK
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