Auf welche Haftung wird es idR. ankommen?
Auf die Haftung durch Steuergesetz § 191 AO iVm. §§ 69 ff. AO / § 42d EStG
Welche Haftungstatbestände gibt es?
Geschäftsführerhaftung § 69 AO
Haftung des Steuerhinterziehers § 71 AO
Haftung des Eigentümers § 74 AO
Haftung des Betriebsübernehmers § 75 AO
Haftung für Steuerabzugsbeträge § 42d EStG
Wie kann der Haftungsbescheid korrigiert werden?
Nur nach §§ 129, 130, 131 AO
Nicht nach §§ 172 ff. AO, weil der Haftungsbescheid kein Steuerbescheid ist
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