wann sind Kinder berücksichtigungsfähig ?
Wenn sie gemäß § 32 Abstz 1 Nummer 1 EStG in gerader Linie verwandt sind i.S.d. § 1589 BGB
oder
wenn sie gemäß § 32 Absatz 1 Nummer 2 EStG Pflegekinder des Stpfl. sind, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurden
Wann ist ein Kind nach dem 18. Geburtstag berücksichtungsfähig ?
Wenn es gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 EStG das 18. Lebensjahr vollendet hat und in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, aber arbeitssuchend gemeldet ist
Wann ist ein Kind nach dem 25. Lebensjahr berücksichtungsfähig ?
Gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 EStG
wenn
a) es für einen Beruf ausgebildet wird
b) es sich in einer Übergangszeit von höchsten 4 Monaten befindet zwischen 2 Ausbildungsabschnitten
c) keinen Ausbildungsplatz bekommen hat
d) frewilligen Dienst leistet
kann man über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt werden ?
Ja, wenn man demäß § 32 Absatz 4 Satz 4 EStG wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Vorraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Wird ein Kind über 18 berücksichtigt, wenn es seine Erstausbildung abgeschlossen hat ?
Und wo ist eine Erstausbildung definiert ?
Ein Kind wird grundsätzlich nach ABschluss der Erstausbildung nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, es geht gemäß § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG keiner Erwerbstätigkeit nach.
Gemäß § 32 Absatz 4 Satz 3 EStG ist eine Erwerbstätigkeit in Höhe von 20h unschädlich hierbei.
Die Erstausbildung ist im § 9 Absatz 6 Satz 2 EStG definiert. Es muss eine geordnete Ausbildung mit einer MIndestdauer von 12 Monaten bei vollzeitger Ausbildung vorliegen. Diese muss mit einer Abschlussprüfung bestanden werden.
Was erhält der Stpfl. für jedes zu berücksichtigende Kind?
Gemäß § 32 Absatz 6 Satz 1 EStG erhält der Stpfl. für jedes zu berücksichtigende Kind einen Freibetrag in Höhe von 3.414€ für das sachliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) sowie einen Freibetrag in Höhe von 1.464€ für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes.
Gibt es eine Möglichkeit die Verdopplung der Ehegatten zu erhalten ?
Nach § 32 Absatz 6 Satz 3 Nummer 1 und 2 kann man beim Tod des Ehegatenn oder als ALleinerziehender die doppelten Freibeträge erhalten.
Was ist wichtig bei der Berechnung?
Nach § 32 Absatz 6 Satz 5 EStg ist für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, der Freibetrag um 1/12 zu kürzen.
Nach § 31 EStG können die Freibeträge gegen das Kindergeld gerechnet werden, um die günstigere Variante zu ermitteln.
Können die Freibeträge übertragen werden?
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