Stipendien
Können Stfrei sein, 3 Nr. 44.
iÜ: str.
BFH:
Vorrangig Zusammenhang mit Einkunftsart.
iÜ: Einkünfte aus Wiederkehrenden Bezügen (22 Nr. 1, Satz 3 Nr. b), wenn Gegenleistung zu erbringen ist, arg 22 Nr. 1 SAtz 2, 12 Nr. 2. S.a. 3 Nr. 44. Das Vorhaben selbst reicht nicht aus, weil es nicht für den Erhalt dees Stipendiums gemacht wird.
Wenn sie WK ersetzen sollen, dann stbar mit Rückzahlung (Einnahme). Falls aber die Einnahme stfrei, anteilig 3c I. DStR 2022, 2303
Ersatz von Aufwendungen als Einnahmen?
Ja, wenn sie vorher steuerwirksame WK ersetzen sollen. Diese bleiben zwar bestehen, gleichzeitig ist aber der Aufwendungsersatz als Einnahme zu versteuern. SoFA: ist die Einnahme stfrei, ist der Abzug nach 3c ausgeschlossen; Aufwand nur zu berücksichtigen, soweit er nicht ersetzt wurde.
Der Rückfluss bzw. die Erstattung (der Ersatz) von als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen ist nach stRspr des BFH als Einnahme bei der Einkunftsart zu erfassen, bei der die Werbungskosten früher abgezogen worden sind. Handelt es sich um steuerfreie Ersatzleistungen, müssen die Werbungskosten gemäß § 3c EStG entsprechend gekürzt werden
(DStR 2022, 2303 Rn. 18, beck-online)
Preisgeld für wissenschaftliche Leistungen (Habil) versteuern?
19: Wenn er Preisgeld für Leistungen ggü ArbG ist. Dann Einnahmen aus unselbst Tätigkeit. 19 I 1 Nr. 1 “für”.
Auch bei Zuwendungen von Dritten, wenn sie mit Rücksicht auf das ArbVerh erfolgen. Aber hier nicht feststellbar.
18: Auch nicht 18 I 1 Nr. 1 (Lehrtätigkeit), weil kein Bezug dazu, sonder zu der Habil.
22: Auch kein 22 Nr. 3, da keine Gegenleitung (nicht um des Preises willen)
npoR 2025, 262
Unterhaltsbezüge?
Grds. nein. Ausnaahmen 22 Nr. 1, 1a
Entschdädigungen?
Außerhalb von Veranlassung mit Einkunftsart nein. Ausnahme: § 24 Nr. 1
Witwengeld
§ 19 I 1 Nr. 2, 24 Nr. 2
Erblasser (RA) verstirbt. Es gehen beim Erben noch ausständige Zahlungen aus der Kanzei ein.
§ 24 Nr. 2, wenn nicht fortgeführt.
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