Aufgabe 1: Ökonomische Grundbegriffe
1.1 Frage:
Erläutern Sie anhand der Begriffe Bedürfnisse, Ressourcen und Knappheit die Bedeutung des Wirtschaftens.
Ein Bedürfnis ist das subjektive Empfinden eines Mangels und ist verbunden mit dem Wunsch, diesen zu beheben. Dabei sind die hierfür benötigten Ressourcen nicht in unbegrenztem Umfang verfügbar, sondern oftmals knapp. Zwischen der Masse der unbefriedigten Bedürfnisse und der Knappheit der Wirtschaftsgüter besteht ein Spannungsverhältnis, das zum Verwalten von Werten und Knappheiten motiviert oder zwingt. Wirtschaften bedeutet, planvoll zu entscheiden,auszuwählen und zu handeln, um die Knappheit zu beheben oder zumindest zu verringern. In anderen Worten: durch Wirtschaften werden knappe Güter geplant so eingesetzt, dass die Bedürfnisse in bestmöglicher Weise befriedigt werden.
1.2 Frage:
Nennen Sie die drei in der Volkswirtschaftstheorie voneinander abgegrenzten Wirtschaftssubjekte und die ihnen zugeordneten Hauptziele.
In der Volkswirtschaftstheorie werden private Haushalte, Unternehmen und der Staat als Wirtschaftssubjekte voneinander abgegrenzt. Privaten Haushalten wird die Nutzenmaximierung als Hauptziel zugeordnet. Unternehmen wird das Hauptziel Gewinnmaximierung zugeordnet und dem Staat die Wohlfahrtmaximierung.
Aufgabe 2: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Fallbeispiel:
Sie gründen ein innovatives Unternehmen, dass sich auf die Produktion von Vollwertprodukten spezialisiert. Dabei ist ihnen wichtig, exklusive Produkte am Markt zu etablieren und nachhaltig zu produzieren. Darüber hinaus legen Sie Wert auf einen konstruktiven und respektvollen Umgang mit ihren Mitarbeitenden. Ihre Marketingstrategie konzentriert sich zunächst auf die Entwicklung eines unverwechselbaren Logos.
2.1 Frage:
Definieren Sie den Begriff Unternehmen.
Unternehmen sind Betriebe in mehrheitlich privatem Eigentum, die autonom und in der Regel gemäß dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handeln (Gutenberg, 1955, S. 379).
2.2 Frage:
Formulieren Sie fünf mögliche Handlungsziele für ihr Unternehmen aus mindestens drei verschiedenen Kategorien.Nennen Sie zu jedem Handlungsziel auch die jeweilige Kategorie.
Mögliche Handlungsziele können sein:
Die Erwirtschaftung von Gewinn. Kategorie: Erfolgsziele.
Als Betrieb zahlungsfähig zu bleiben. Kategorie: Finanzziele
Die Erstellung eines optimalen Produktprogramms. Kategorie: Produkt- und Marktziele.
Die Sicherung eines Marktanteils. Kategorie: Produkt- und Marktziele.
Das Ziel einer hohen Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden. Kategorie: Soziale Ziele.
Als Unternehmen unabhängig zu sein. Kategorie: Macht- und Prestigeziele.
Ein bestimmtes Unternehmensimage aufzubauen: Macht- und Prestigeziele
Umweltschutz. Kategorie: Ökologische Ziele.
Ressourcenschonung. Kategorie: Ökologische Ziele.
2.3 Frage:
Ihre Unternehmensidentität wird durch drei Elemente vermittelt. Nennen Sie die drei Elemente und zu jedem Element jeweils ein Beispiel.
Die Unternehmensidentität wird durch das Erscheinungsbild (Corporate Design), durch das Verhalten (Corporate Behaviour) und die Kommunikation (Corporate Communication) vermittelt. Das Corporate Design beinhaltet zum Beispiel das Logo des Unternehmens oder die Gestaltung von Produkten und deren Verpackung. Dem Corporate Behaviour werden z. B. Aspekte wie der Umgangston miteinander und gegenüber Externen, der Führungsstil oder der Umgang mit Verbesserungsvorschlägen zugeordnet. Die Corporate Communication beinhaltet Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit bzw. der Public Relations.
Aufgabe 3: Rechtsformen
Schaubild / Säulendiagramm der Aufgabenstellung:
Titel: Anzahl der Unternehmen im Dienstleistungssektor in der Schweiz nach Rechtsform im Jahr 2021
(Quelle: Bundesamt für Statistik (Schweiz), Statista 2023; Stand Dezember 2008 / NOGA 2008)
Einzelfirmen: 247.960
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH): 100.857
Aktiengesellschaften: 91.791
Vereine, Stiftungen: 13.588
Personengesellschaften: 8.855
Genossenschaften: 2.728
Ausländische Kapitalgesellschaften: 1.423
Öffentliche Unternehmen: 569
3.1 Frage:
Die Anzahl der Unternehmen, die als Einzelfirmen geführt werden, ist deutlich höher als die der anderen Rechtsformen.Erläutern Sie anhand von jeweils zwei Gründen die Vor- und Nachteile der Rechtsform des Einzelunternehmens.
Ein Vorteil der Rechtsform des Einzelunternehmens ist, dass für die Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil sind die hohen Gestaltungsspielräume, da Einzelunternehmen nur in geringem Maße Formvorschriften unterworfen sind. Als Nachteil kann die unbeschränkte Haftung gesehen werden, die mit möglicherweise mit einem Existenzrisiko einhergeht. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Erweiterung der Kapitalbasis problematisch werden kann, da es hier auf das Vermögen der Unternehmensperson und ihrer Kreditwürdigkeit ankommt.
3.2 Frage:
Nennen Sie zwei weitere Beispiele für Personenunternehmen.
Weitere Personenunternehmen sind z. B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG).
3.3 Frage:
Die Tabelle zeigt, dass Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ebenfalls häufig gewählte Rechtsformen sind. Beschreiben Sie die besonderen Merkmale dieser beiden Rechtsformen hinsichtlich der Haftung und der Leitungsbefugnisse.
Eine Aktiengesellschaft haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, die Haftung einzelner Aktionäre mit ihrem Privatvermögen ist ausgeschlossen. Die Leitungsbefugnisse einer Aktiengesellschaft sind verteilt auf die verschiedenen Organe: Der Vorstand führt die AG in eigener Verantwortung, bei mehreren Vorstandsmitgliedern gibt es eine gemeinschaftliche Geschäftsführung. Die Hauptversammlung der Aktionäre trifft grundlegende Entscheidungen, die bindend für den Vorstand sind. Die Hauptversammlung wählt auch den Aufsichtsrat, der als Kontrollorgan für die Bestellung bzw. Abberufung und die Überwachung des Vorstands zuständig ist.
Bei einer GmbH haftet die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für die Gesellschafter besteht grundsätzlich keine Haftung. Eine GmbH handelt sowohl durch die Gesellschafterversammlung als auch durch den oder die Geschäftsführer. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin hat die Geschäftsführungs- und die Vertretungsbefugnis.Bei mehreren Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern besteht in der Regel Gesamtgeschäftsführungs- und Gesamtvertretungsbefugnis. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind für die Geschäftsführer bindend (Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung).
Aufgabe 4: Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen
Schaubild der Aufgabenstellung:
Titel: Anteil der Wirtschaftsbereiche an der Gesamtbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2022
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista 2023; Deutschland Inlandskonzept)
4.1 Frage:
Beschreiben Sie anhand der obigen Grafik die Entwicklung der drei Wirtschaftssektoren in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1950 und 2022.
Primärer Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei): Verzeichnet einen kontinuierlichen und drastischen Bedeutungsverlust. Während 1950 noch 24,6 % aller Beschäftigten im primären Sektor tätig waren, fiel dieser Anteil über 10,7 % (1965) und 3,5 % (1990) auf lediglich 1,2 % im Jahr 2022 ab.
Sekundärer Sektor (Produzierendes Gewerbe): Erlebte zunächst einen Anstieg von 42,9 % (1950) bis zu seinem Höchststand um 1965/1970 mit knapp 49,2 %, geht seither jedoch kontinuierlich zurück (Deindustrialisierung der Beschäftigung) und liegt 2022 bei nur noch 23,6 %.
Tertiärer Sektor (Dienstleistungen): Zeigt ein starkes, stetiges Wachstum von 32,5 % im Jahr 1950 auf 75,2 % im Jahr 2022 (Strukturwandel hin zur Dienstleistungsgesellschaft). Der tertiäre Sektor stellt mit deutlichem Abstand den beschäftigungsstärksten Sektor dar.
4.2 Frage:
Erläutern Sie, welche Art von Gütern in den jeweiligen Sektoren produziert werden und nennen Sie je ein Beispiel.
Primärer Sektor (Urproduktion): Gewinnung und Bereitstellung von unverarbeiteten Naturprodukten bzw.Rohstoffen.
Beispiel: Getreideanbau in der Landwirtschaft, Holzgewinnung in der Forstwirtschaft oder Fischfang.
Sekundärer Sektor (Industrieller Sektor / Produzierendes Gewerbe): Weiterverarbeitung und Be- bzw.Verarbeitung der Rohstoffe zu materiellen Sachgütern (Investitions- und Konsumgüter).
Beispiel: Automobilbau, Maschinenbau, chemische Industrie oder das Baugewerbe.
Tertiärer Sektor (Dienstleistungssektor): Erbringung immaterieller Leistungen, bei denen Produktion und Konsum oft zusammenfallen und kein physisches Gut hergestellt wird.
Beispiel: Gesundheits- und Pflegeleistungen (z. B. Krankenhausbehandlung), Unterricht an Schulen,Beratung oder Bank- und Versicherungsdienstleistungen.
4.3 Kontext:
Bei der Produktion von Gesundheits- und Sozialleistungen ist der Anteil der Personalkosten besonders hoch, er beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten.
a) Frage:
Erläutern Sie die hohe Bedeutung des Produktionsfaktors „Menschliche Arbeit“ in diesem Produktionsbereich.
b) Frage:
Beschreiben Sie zwei weitere konstitutive Merkmale von Dienstleistungen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.
Gesundheits- und Sozialdienstleistungen sind kundenpräsenzbedingte, personenbezogene Dienstleistungen, die direkt am Menschen (dem Patienten, Pflegebedürftigen oder Schüler) erbracht werden. Eine Substitution menschlicher Arbeit durch Sachkapital bzw. Maschinen/Technik ist in diesem Bereich nur sehr eingeschränkt möglich, da Empathie, soziale Interaktion, individuelle Problemlösung, Fürsorge und Kommunikation unabdingbar sind. Da die Dienstleistung personengebunden erbracht werden muss, bestimmt der Faktor Arbeit maßgeblich die Qualität, die Flexibilität und den Erfolg der Leistungserstellung, was den extrem hohen Personalkostenanteil von bis zu 80 % begründet.
(Zwei der folgenden Merkmale)
Integration des externen Faktors: Die Erstellung der Dienstleistung erfordert zwingend die Mitwirkung und Anwesenheit des Leistungsempfängers (Patient/Klient) bzw. dessen Objekts. Ohne den Patienten (externer Faktor) kann keine Untersuchung, Pflege oder Therapie stattfinden. Der Patient ist aktiver Mitproduzent.
Uno-Actu-Prinzip (Gleichzeitigkeit von Erstellung und Verbrauch): Im Gegensatz zu Sachgütern fallen bei der Dienstleistung Produktion und Konsum im selben Moment zusammen. Eine Pflegehandlung oder eine Unterrichtsstunde kann nicht auf Vorrat produziert oder zwischengelagert werden.
Immaterialität / Nicht-Greifbarkeit: Die originäre Leistung ist kein körperlicher Gegenstand, sondern eine Verrichtung bzw. Zustandsveränderung am Menschen (z. B. Schmerzlinderung, Genesung, Wissenszuwachs). Sie kann vor der Inanspruchnahme nicht begutachtet oder physisch geprüft werden.
Nicht-Lagerfähigkeit und Nicht-Transportfähigkeit: Da Dienstleistungen immateriell sind und das Uno-Actu-Prinzip gilt, lassen sich bereitgestellte Kapazitäten (z. B. freie OP-Säle oder Pflegearbeitszeit) nicht für den nächsten Tag lagern; ungenutzte Zeit verfällt unwiederbringlich.
Asymmetrische Informationsverteilung: Zwischen dem Leistungsanbieter (Arzt, Therapeut, Pflegekraft) und dem Kunden/Patienten besteht ein deutliches Wissensgefälle. Der Patient verfügt meist über keine ausreichende Fachkompetenz, um die medizinische Notwendigkeit oder Qualität der Leistung exakt einzuschätzen, was eine hohe Vertrauensbasis erfordert.
Aufgabe 5: Ökonomie und Ethik
Der private Pflegedienst von Frau Müller befindet sich in einer Krise. Die Mitarbeitenden sind unzufrieden mit ihrem fordernden und befehlenden Führungsstil, zudem erfordern einige Gesetzesänderungen eine schnelle Umstrukturierung verschiedener Prozessabläufe. Der Pflegedienst von Frau Lange ist ebenfalls von den Gesetzesänderungen betroffen und muss sich neu strukturieren. Im Gegensatz zum Pflegedienst von Frau Müller sind die Mitarbeitenden sehr zufrieden mit ihrem visionären und coachenden Führungsstil.
5.1 Frage:
Ordnen Sie die unterschiedlichen Führungsstile dem resonanten oder dem dissonanten Führungsstil nach Goleman zu.
Dissonante Führungsstile:
Befehlender Führungsstil (auch: autoritär / kommandierend): Setzt auf sofortige Folgsamkeit, Kontrolle und Anweisungen von oben herab.
Fordernder Führungsstil (auch: tempo- / leistungsvorgabend): Erwartet exzellente Leistung und Selbststeuerung auf hohem Niveau, setzt Mitarbeitende häufig unter starken Leistungsdruck.
(Beide Stile erzeugen bei dauerhafter Anwendung Dissonanz, Frustration und Widerstand im Team.)
Resonante Führungsstile:
Visionärer Führungsstil: Gibt eine klare gemeinsame Richtung und Zukunftsperspektive vor, begeistert und motiviert die Mitarbeitenden für gemeinsame Ziele und lässt dabei Freiräume für den Weg dorthin.
Coachender Führungsstil: Konzentriert sich auf die individuelle Weiterentwicklung der Stärken der Beschäftigten, fördert Lernprozesse und verknüpft persönliche Entwicklungsziele mit den Zielen der Organisation.
(Beide Stile bauen emotionale Resonanz, Vertrauen und eine positive Arbeitsatmosphäre auf.)
5.2 Frage:
Erläutern Sie jeweils einen Vor- bzw. Nachteil des Führungsstils von Frau Müller und Frau Lange im Hinblick auf die erforderlichen Umstrukturierungen.
Pflegedienst von Frau Müller (fordernder und befehlender Führungsstil):
Vorteil bei Umstrukturierungen: Schnelligkeit und klare Durchgriffskraft. Da gesetzliche Vorgaben teils kurzfristig und exakt nach Vorschrift umgesetzt werden müssen, können durch klare Vorgaben und Befehle Prozesse ohne lange Diskussionen direkt geändert werden.
Nachteil bei Umstrukturierungen: Hoher Widerstand und Demotivation im Team. Die Mitarbeitenden fühlen sich übergangen und bevormundet, was zu innerer Kündigung, Dienst nach Vorschrift, Sabotage der neuen Abläufe oder Kündigungen von dringend benötigten Fachkräften führen kann.
Pflegedienst von Frau Lange (visionärer und coachender Führungsstil):
Vorteil bei Umstrukturierungen: Hohe Akzeptanz, intrinsische Motivation und nachhaltiger Wandel. Die Mitarbeitenden verstehen den Sinn der gesetzlichen Änderungen (Vision), werden bei der Umsetzung aktiv begleitet und gefördert (Coaching), wodurch Veränderungen gerne mitgetragen und konstruktiv ausgestaltet werden.
Nachteil bei Umstrukturierungen: Zeitintensiver Prozess. Coaching, Dialog und das Vermitteln der Vision erfordern viel Zeit und Geduld, was bei akutem gesetzlichem Handlungsdruck oder strikten Fristen zu Verzögerungen bei der Implementierung führen kann.
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