Abdrängende Sonderzuweisung im POR?
§§ 23 EGGVG und 98 II 2 StPO analog
besagen, dass bei repressiven Handeln der Polizei der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist
Warum ist das Vorverfahren bei einer sicherheitsbehördlichen Maßnahme (OBG) nicht entbehrlich?
weil § 8a ThürAGVwGO nur für VAs der Polizei iSd. § 1 ThürPOG gilt
Rechtsträger der Ordnungsbehörden?
gemäß § 1 1 ThürOBG die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte
Rechtsträger der Polizei?
der Freistaat Thüringen, § 1 ThürPAG
Pflichtangaben in einer Rechtsbehelfsbelehrung?
stehen alle im § 58 I VwGO:
Rechtsbehelf - Behörde/Gericht - deren Sitz - Frist
Wann wird eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Zusätze über die Pflichtangaben hinaus enthält, unrichtig?
wenn der Zusatz fehlerhaft oder irreführend ist und dadurch geeignet ist bei dem Betroffenen einen Irrtum über die Voraussetzungen des Rechtsbehelfs zu erwecken
Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, die über eine schriftliche oder zur Niederschrift erhobene Möglichkeit der Klageerhebung informiert in dem Sinne irreführend und somit ungültig, da sie nicht über die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung iSd. § 55a VwGO aufklärt?
früher streitig:
mittlerweile BVerwG:
Rechtsbehelfbelehrung ist nicht unrichtig gem. § 58 II VwGO
Arg:
§ 55a I VwGO schaffe keine eigenständige elektronische Form der Klageerhebung
wird die Klage iSd. § 55a I VwGO elektronisch übermittelt, ist die Klage iSd. § 81 I 1 VwGO schriftlich erhoben worden
deshalb beinhaltet schriftlich gem. § 58 I VwGO hier auch elektronisch
Wann darf auf die Generalklausel im OBG/PAG nur zurückgegriffen werden?
soweit nicht Vorschriften der OBG/PAG oder andere Rechtsvorschriften (zB. VersG, IfSG) die Befugnisse besonders regeln, §§ 5 ThürOBG, 12 I ThürPAG
dh. die Generalklausel ist subsidiär; darf nicht angewendet werden, wenn Standartmaßnahme einschlägig
Verhältnis Polizei und Ordnungsbehörden?
gem. § 3 I ThürOBG haben Maßnahmen der Ordnungsbehörden Vorrang gegenüber Polizei
Polizei gem. § 3 ThürPAG nur zuständig:
vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, § 2 I 2 ThürPAG
Eilbedürftigkeit, § 3 S. 1 ThürPAG
Gibt es Standartmaßnahmen, die nur von der Polizei und nicht von den Ordnungsbehörden vorgenommen werden können?
ja, so kann zB. nur die Polizei eine Person in Gewahrsam nehmen, vgl. § 19 ThürPAG
Was ist eine Gefahr?
legal definiert in § 54 Nr. 3a ThürOBG:
eine Gefahr, das heißt eine Sachlage, bei der im einzelnen Falle die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei ungehindertem Fortgang in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.
Schema für die Prüfung der materiellen RMK der Generalklausel nach § 5 ThürOBG?
I. Materielle RMK
TB
a) Ordnungsrechtliches Schutzgut
aa) Öffentliche Sicherheit
bb) Öffentliche Ordnung
b) Prognoseentscheidung
Maßnahmenrichtung
Rechtsfolge
Innerhalb der Verletzung der öffentlichen SIcherheit ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung als erstes aufgeführt. Was ist damit gemeint?
alle Normen die es gibt
von der Verfassung bis zur Rechtsverordnung und Satzung
Zeitpunkt für die Gefahrenbeurteilung?
ex ante
Was besagt die Je-desto-Formel?
knüpft an den Wahrscheinlichkeitsgrad im konkreten Fall an:
so muss die Wahrscheinlichkeit aus ex ante Perspektive hinreichend gewesen sein
Je ranghöher das Schutzgut und je größer und folgenschwerer der drohende Schaden ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen.
Welche Störer werden Unterschieden?
Verhaltensstörer, § 10 ThürOBG, § 7 ThürPAG
Zweckveranlasser, § 10 ThürOBG, § 7 ThürPAG
Zustandsstörer, § 11 ThürOBG, § 8 ThürPAG
Nichtstörer, § 13 ThürOBG, § 10 ThürPAG
Wer ist Zweckveranlasser?
Person, die nicht unmittelbar eine Gefahr verursacht (sondern ein Dritter), bei der aber ein enger Zusammenhang zur Gefahr besteht.
Wie ermittelt man, ob ein Zweckveranlasser vorliegt?
streitig:
eA.: Subjektive Zweckveranlassertheorie
stellt darauf ab, ob Handelnder zweckgerichtet die Gefahrenverwirklichung durch Dritte beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat
aA.: Objektive Zweckveranlassertheorie:
anzunehmen, wenn aus Sicht eines objektiven Dritten die eingetretene Folge typischerweise durch Veranlassungshandlung herbeigeführt worden ist
hM.: vermittelnd
Alternativverhältnis von eA und aA: Zweckveranlasser ist, wer nach der subjektiven oder objektiven Theorie Zweckveranlasser ist
Welches Ermessen trifft die Behörde/Polizei im POR?
Entschließungsermessen - Auswahlermessen - Störerauswahlermessen
Rechtsgrundlage für die Gerichte für die Prüfung, ob fehlerfreies Ermessen vorlag?
§ 114 S. 1 VwGO
Opportunitätsprinzip?
es gibt nur eine Verpflichtung zur Überprüfung, ob eingeschritten werden soll, nicht aber eine Verpflichtung zum Einschreiten
Allgemeiner Prüfungsaufbau für die RMK von Primärmaßnahmen?
I. EGL
Spezialgesetzliche Norm zur Gefahrenabwehr?
Standartmaßnahme?
Generalklausel, § 5 ThürOBG
II. Formelle RMK
Zuständigkeit
a) Sachlich
Abgrenzung Ordnungs- und Polizeibehörden
b) Örtlich
Verfahren
Form
III. RMK
TBM der EGL
Maßnahmerichtung
a) Ermessen,
b) VMK
Nenne die 3 Ebenen der Verwaltungsvollstreckung!
Wann ist die zweite und dritte Ebene rechtmäßig?
Ebene: Anordnung durch VA
Ebene: Vollstreckung durch Zwangsmittel
rechtmäßig: wenn allg. und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen
Ebene: Kosten
rechtmäßig: wenn Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig und Kostentatbestand gegeben
Kostenforderung aber unbillig, wenn VA rechtswidrig
Wann liegt eine Störung vor?
Wenn der Schaden bereits eingetreten ist.
Gehört die Störenbeseitigung grundsätzlich zur Gefahrenabwehr?
grds. nicht, da eine bereits verwirklichte Gefahr nicht mehr abgewehrt werden kann
geht von der Störung allerdings noch eine weitere Gefahr aus, bezieht sich die Störungsbeseitigung auch auf Gefahrenabwehr
Ist die Einschätzung der Beamten, ob eine polizeiliche Gefahr gegeben ist, gerichtlich voll überprüfbar? Worum handelt es sich dabei?
ja, dies stellt eine Prognoseentscheidung dar
diese behördliche Prognoseentscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar
Was bedeutet Gefahr im Verzug? Welche Rechtsfolge ergibt sich typischerweise?
legal definiert in § 54 V ThürOBG:
Gefahr im Verzuge: eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird
typische Rechtsfolge:
Durchbrechung der regulären Zuständigkeiten zur wirksamen Gefahrenabwehr
Anhörung iSd. § 28 II Nr. 1 VwVfG entfällt
Anscheingefahr?
Liegt vor, wenn sich der Sachverhalt dem objektiven Beobachter als gefährlich darstellt, ohne es tatsächlich zu sein.
unverschuldete Fehleinschätzung
Ist die Anscheingefahr eine Gefahr iSd. POR?
hM.:
nicht als echte Gefahr zu qualifizieren
Arg.:
echte Gefahr setzt objektive Möglichkeit eines Schadens voraus
damit nicht ausreichend für den Erlass von Rechtsverordnungen
für Einzelmaßnahme wird Anscheinsgefahr der objektiv tatsächlich vorliegenden Gefahrenlage gleichgestellt; was VAs, Standartmaßnahmen und unmittelbare Ausführungen für Polizei ermöglicht, solange diese sorgfältig handelt
aA.:
Anscheingefahr ist als echte Gefahr einzustufen
Wird der Anscheinstörer als echter Störer behandelt?
Rspr.:
ja und zwar aufgrund der ex ante Perspektive
Anscheinstörer ist Verhaltensstörer
Lit.: differenzierend
Anscheinstörer nur Verhaltensstörer iSd. § 7 I ThürPAG, wenn er die Gefahr verursacht hat
ansonsten als Nichtstörer iSd. § 10 ThürPAG zu behandeln
Was ist die sogenannte Putativgefahr?
Gefahr wird irrig angenommen, obwohl keine objektiven Anhaltspunkte dafür bestehen
schuldhafte Fehleinschätzung
damit keine Gefahr iSd. Gefahrenabwehrgesetze
Was ist der sogenannte Gefahrenverdacht?
Was darf die Behörde tun, wenn nur ein Gefahrenverdacht vorliegt?
Behörde weiß noch nicht - aufgrund von Unsicherheiten bei der Sachverhaltsermittlung oder Prognose des Kausalverlaus - ob eine Gefahr vorliegt
dann sind - aus Gründen des Übermaßverbots - nur vorläufige Maßnahmen zur Erhärtung/Wiederlegung des Gefahrenverdachts; bei Bedrohnung äußerst wichtiger Rechtsgüter kann ausnahmsweise auch eine entgültige Maßnahme zulässig sein
Latente Gefahr?
Figur der Rspr.:
Sachlage, die zunächst ungefährlich war, im Laufe der Zeit aber zu einer Gefahr geworden ist
mittlerweile überflüssig geworden!
Was sind doppelfunktionale Maßnahmen?
polizeiliche Anordnungen und Maßnahmen, die sich nicht ohne Weiteres als Maßnahme der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung einordnen lassen
zB.: Verkehrskontrolle und Durchsuchung
Welche Frage stellt sich bei doppelfunktionalen Maßnahmen?
ob der Verwaltungsrechtsweg eröffent ist
BVerwG:
richtet sich nach Zielsetzungen u. Zweckrichtung der Maßnahmen und
dem Schwerpunkt
abgestellt wird dabei auf Sicht eines verständigen Bürgers und wie sich die Lage für ihn im konkreten Sachverhalt bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt
aA:
Betroffener erhält Wahlrecht, ob ordentliche Gerichte oder VG
contra:
verstößt gg. §§ 17 bis 17b GVG
für aA. besteht kein Bedarf
Rechtsgrundlage für eine allgemeine Verkehrskontrolle?
Wozu dient sie?
§ 36 V 1 StVO
zur Sicherheit und Ordnung; hat damit präventiven Charakter
kann verdachtsunabhängig vorgenommen werden
Schließt bei der doppelfunktionalen Maßnahme die repressive Zielrichtung ein Gebrauchtmachen von präventiven Rechtsgrundlagen aus?
nein, da es weder einen allg. Vorrang der StPO vor dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt gibt
Was ist eine legendierte Polizeikontrolle? Ist sie zulässig?
Wille der Polizei repressiven Aufgaben nachzugehen, unter Vorschub einer (präventiven) allgemeinen Verkehrskontrolle
grds. zulässig
Was macht das VG, wenn eine Klage eingereicht wird, in der nicht für alle Begehren der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist?
Begehren per Beschluss trennen, § 93 S. 1 VwGO
das Begehren für das nicht VerwRechtsweg eröffnet ist, an zuständiges Gericht verweisen, § 17a II GVG
Exkurs:
Was für ein Verdacht ist für ein Ermitllungsverfahren iSd. StPO - dh. repressives Tätigwerden - erforderlich?
Anfangsverdacht
Auf welche Norm wird bei der örtlichen Gerichtszuständigkeit bei einer FFK abgestellt?
§ 52 Nr. 2 u. 3 VwGO analog
FFK wird von Anfechtungsklage abgeleitet und für die Anfechtungsklage gelten die § 52 Nr. 2 u. 3 VwGO
Lit.:
§ 52 Nr. 5 VwGO ist einschlägig
Nr. 2 u. 3 des § 52 VwGO knüpfen nicht an erlassenden/zu erlassenden VA, sondern an bestimmte Klagearten an
Letztendlich kommen beide Ansichten wohl meistens zu dem selben Ergebnis, weshalb ein Streitentscheid - wie so oft - nicht von Nöten sein dürfte
Wenn sich der VA vor Klageerhebung erledigt hat, ist mittlerweile umstritten welche Klageart statthaft ist.
Nenne den Streit!
Teil d. Lit.: Feststellungsklage gem. § 43 VwGO!
analoge Anwendung des § 113 I 4 VwGO sie wegen fehlender Dogmatik und der vom BVerwG angemommenen Entbehrlichkeit von Vorverfahren und Frist abzulehnen
es besteht keine Regelungslücke, da normale Feststellunsklage fähig sei, Feststellungen in Bezug auf ein vergangenes Rechtsverhältnis zu treffen
aA.: FFK, § 113 I 4 VwGO analog
Zufallsargument: ob Erledigung vor oder nach Klageerhebung eintritt unterliegt dem Zufall; dieser Zufall solle aber nicht über die statthafte Klageart entscheiden können
zudem sei § 43 VwGO wegen § 43 II VwGO auch gegenüber einer FFK analog subsidiär
außerdem ist § 113 I 4 VwGO eine sachnähere Regelung
Anerkannte Fallgruppen des Besonderen Feststellungsinteresses?
Wiederholungsgefahr
Rehabilitationsinteresse
VAs die sich typischerweise kurzfristig erledigen
(P) Schw. Grundrechtseingriff notwendig?
Vorbereitung eines Amtshaftungsprozess
(P) wohl nur bei Erledigung nach Klageerhebung
Wann liegt Wiederholungsgefahr vor?
wenn in absehbarer Zeit ein vergleichbarer Sachverhalt droht
Was meint Rehabilitationsinteresse?
setzt VA mit diskriminierender Wirkung voraus, dessen Einsatz vor den Augen anderer Personen stattgefunden hat und es somit zu einer Herabwürdigung des sozialen Geltungsanspruchs gekommen ist
Warum ist die Fallgruppe des typischerweise kurzfristig erledigten VAs als Besonderers Feststellungsinteresse anerkannt?
wegen Art. 19 IV GG
ohne dessen Anerkennung bei einer FFK würde es nie zu einer Entscheidung in solchen Fällen kommen
Benötigt die Fallgruppe des typischerweise kurzfristig erledigten VAs einen schweren Grundrechtseingriff um einschlägig zu sein?
BVerfG:
relevant sind Zeitablauf bis zur Erledigung und Gewicht des Eingriffs
dh. schw. GR-Eingriff notwendig!
Gewicht des Eingriffs unerheblich
dh. schw. GR-Eingriff nicht notwendig
Arg.: Art. 19 IV GG
Besteht ein besonderer Feststellungsinteresse immer dann, wenn die Feststellung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Amtshaftung erheblich ist?
Rspr.: differenzierend:
bei Erledigung nach Klageerhebung stets Feststellungsinteresse
Arg.: Prozessökonomie
erledigt sich der VA nach Klageerhebung ist VG ja bereits mit Sache erfasst
bei Erledigung vor Klageerhebung kein Feststellungsinteresse
erledigt sich VA vor Klageerhebung, kann für AMtshaftungsprozess zust. Zivilgericht in Form ihrer Vorfragekompetenz die RMK der Maßnahme gem. § 17 II 1 GVG klären
aA.: Gegenansicht
Feststellungsinteresse immer gegeben
sachnäherer Richter bei VG
§ 17 II 1 GVG
Braucht die FFK ein Vorverfahren?
Teil d. Lit.: Vorverfahren notwendig
FFK ist Unterfall der Anfechtungsklage
Widerspruchsverfahren soll Bürger Rechtschutz geben und Behörde Möglichkeit ihr eigenes Verhalten zu überprüfen
hM.: kein Vorverfahren notwendig
FFK analog ist bereits mehr der Feststellungsklage - die kein Vorverfahren verlangt - angenähert als der Anfechtungsklage
Bürger hat faktisch keine zusätzliche Rechtschutzmöglichkeit
erledigter VA kann nicht mehr aufgehoben werden
Feststellung durch Behörde dass VA rechtswidrig sei hätte keine Bindungswirkung, im Gegensatz zu einem Feststellungsurteil nach § 121 VwGO
Achtung: Vorverfahren meistens wegen § 8a ThürAGVwGO sowieso entbehrlich
Braucht die FFK eine Klagefrist?
eA.:
Fristerfordernis, da FFK umgestellte Anfechtungsklage ist
kein Fristerfordernis
FFK wohl eher Feststellungsklage
Sinn u. Zweck einer Frist ist Rechtssicherheit durch Bestandskraft zu gewährleisten, was bei einem erledigten VA nicht möglich ist
Sind mündliche Verwaltungsakte zu begründen?
nein, § 39 ThürVwVfG spricht von schriftlichen oder elektronischen
Unterschied Durchsuchung und Untersuchung einer Person?
Durchsuchung: iSd. § 23 I ThürPAG
ist die Suche nach Gegenständen, die sich in oder zwischen den Kleidern des Betroffenen oder an seinem Körper befinden
Nachschau in zugänglichen Körperöffnungen ist zulässig (Mund, Nase, Ohren)
Untersuchung:
nicht von § 23 I ThürPAG umfasst
Nachschau in körperunzugänglichen Körperöffnungen
unbekleideter Körper wird zum “Augenscheinobjekt” gemacht
braucht richterliche Anordnung (da schw. GR-Eingriff)
Darf ich - wenn eine Standartmaßnahme nicht durchgeht - auf die Generalklausel zurückgreifen?
nur wenn Maßnahme gar nicht unter den TB der Standartmaßnahme subsumiert weren konnte, eine solche also gar nicht vorliegt darf man auf die Generalklausel zurückgreifen
wenn der TB erfüllt ist - eine Standartmaßnahme vorliegt - und deren Grenzen oder die Rechtsfolge überschritten worden sind, verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel
ein Verstoß dagegen wäre grob systemwidrig!
Unterschied Durchsuchung und Betreten von Wohnung?
Durchsuchung einer Wohnung: ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen, Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.
Betreten einer Wohnung: umfasst nur die Kenntnisnahme von sich durch äußere Betrachtung darbietende, ohne weiteres wahrnehmbarer Sachen oder Sachverhalten.
Rechtsnatur einer Wohnungsdurchsuchung?
Teil d. Lit.:
Realakt
§ 25 I ThürPAG ermächtige nur zu einer Handlung
Teil d. Lit. + Rpsr.:
VA
zwar darf nach Wortlaut der Norm einfach gehandelt werden, was ein Realakt ist; dieser wird zumeist aber von anordnenden VA gegenüber dem Betroffenen begleitet
Was bedeutet Sicherstellung?
Entziehung der tatsächlichen Gewalt einer Sache und die Begründung neuer tatsächlicher Gewalt durch die Polizei über die Sache
SE Anspruch aus Amtshaftung?
SE Anspruch für rechtswidrige Maßnahmen aus ThürPAG?
§ 839 BGB iVm. Art. 34 GG
§ 68 I ThürPAG
Angenommen man geht mit der Rspr. und ordnet den Anscheinstörer als Verhaltensstörer iSd. § 7 I ThürPAG ein.
Kann er sich auf § 68 I ThürPAG bezüglich einer Entschädigung berufen?
analoge Anwendung des § 68 I ThürPAG möglich?
eA.: (-)
Arg.: auch auf Tertiärebene soll Anscheinstörer als “normaler” Verantwortlicher zu behandeln sein
Rspr.: differenzierend
Gleichstellung mir normalen Verantwortlichen auf Tertiärebene nur wenn Gefahr vom Betroffenen schuldhaft erweckt wurde
Arg.: bei der Entschädigung geht es nicht mehr darum, die Effektivität polizeilichen Handelns sicherzustellen (getrennte Behandlung von Primär- und Tertiärebene)
Statthafte Klageart für einen erledigten Realakt?
Feststellungsklage, § 43 VwGO
RMK/RWK eines erledigten Realakts ist ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Merksatz 1 für die FFK?
Eine FFK ist eine fortgesetzte Anfechtungsklage.
Merksatz 2 für die FFK?
Eine unzulässige Anfechtungsklage darf zu keiner zulässigen FFK werden.
Zulässigkeit der FFK?
A. Entscheidungskompetenz des Gerichts
I. Eröffnung des VerwRechtswegs
II. Zust. Gericht
B. Zulässigkeit
I. Statthafter Klageart
Erledigung in einer Anfechtungssituation nach Rechtshängigkeit, FFK § 113 I S. 4
Erledigung in einer Anfechtungssituation vor Rechtshängigkeit, FFK § 113 I S. 4 analog
Erledigung in Verpflichtungssituation nach Rechtshängigkeit, FFK § 113 I 4 analog)
Erledigung in Verpflichtungssituation vor Rechtshängigkeit, FFK § 113 I 4 doppelt analog)
II. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
III. Vorverfahren
nach hM. nicht erforderlich, (P)
IV. Frist
V. Besonderes Feststellungsinteresse
4 Fallgruppen, (P)
(VI. Form)
(VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit)
VIII. Zwe
Welcher Gedanke bei der Überprüfung einer Prognoseentscheidung zieht sich durch das ganze POR?
Entscheidend ist nicht, ob tatsächlich eine Gefahr gegeben war, sondern ob die Annahme gerechtfertigt war.
Oberstes Gebot bei der Störerauswahl? Was besagt es?
Effektivität der Gefahrenabwehr:
dh. Maßnahme ist gegen denjenigen Störer zu richten, der die Gefahr am effektivsten beseitigen kann
Was bedeutet Erledigung eines VA?
Wegfall jeglicher vom VA ausgehenden, beschwerenden Regelung
Was kann der Kläger prozessual machen, wenn seine Anfechtungsklage dadurch unzulässig wird, dass sich der VA im Laufe des Verfahrens erledigt?
FFK gem. § 113 I 4 VwGO erheben
Klage zurücknehmen, § 92 VwGO (was teuer ist)
Klage in Hauptsache für erledigt erklären
Angenommen man möchte einen bereits bezahlten Gebührenbescheid angreifen:
Was ist die richtige Klageart.
man könnte auf die Idee kommen, dass der Gebührenbescheid sich durch Bezahlung erledigt (was eine FFK bedeuten würde)
allerdings ist dem nicht so:
Erledigung meint Wegfall der rechtlichen Regelungswirkung. Der Kostenbescheid stellt aber die Regelung als Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen des Geldes dar. Eine Regelung ist dementsprechend nicht entfallen...
Anfechtungsklage ist statthaft
RGL für einen Gebührenbescheid für eine Abschleppmaßnahme?
eA.: §§ 56 S. 1 iVm. 50 I THürVwZVG
Abschleppen sei Ersatzvornahme
aA. (VG Weimar): §§ 25 III iVm. 22 I Nr. 1, II ThürOBG
Abschleppen ist in Thür Sicherstellung
Gesetzgeber wollte es über Sicherstellung lösen, siehe Wortlaut
damit lex specialis
Achtung: Umsetzen ist aber Ersatzvornahme!
Ist es ein (P), wenn keine Anhörung vorgenommen wurde, im SV aber ein erfolgloses Vorverfahren gelaufen ist?
nein
nach hM. wird Anhörung iSd. § 28 I ThürVwVfG durch Widerspruchserhebung nachgeholt
Ein VA ist gem. § 39 ThürVwVfG zu begründen. Was passiert wenn diese Begründung inhaltlich unrichtig ist; wie zB. die Nennung einer falschen RGL?
VA wohl trotzdem formell rechtmäßig
Arg.: Wortlaut + Telos
§ 39 VwVfG stellt auf Sicht der Behörde ab verlangt nur Begründung, enthält keine Pflicht zur Richtigkeit
Kann ein fehlerhafter VA in einen anderen - potentiell richtigen - umgedeutet werden?
(+), wenn Voraussetzungen des § 47 I VwVfG gegeben sind
Rechtsnatur eines Verkehrsschild?
VA in Form einer Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG
Wie wird ein Verkehrsschild bekannt gegeben?
wenn es durch Straßenverkehrsteilnehmer - bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt - hätte wahrgenommen werden können (durch StVO geprägter Bekanntgabebegriff)
unerheblich ist, ob das Verkehrsschild tatsächlich wahrgenommen wurde
Was ist ein wichtiger Prüfungspunkt auf Seiten der Rechtsfolge bei einer Vollstreckungsmaßnahme?
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, § 6 ThürOBG
Besteht eine Konnexität zwischen RMK des VA und RMK der Vollstreckung?
nein!
Vollstreckung ist rechtmäßig, wenn die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sind, unabhängig davon ob VA rechtsmäßig oder rechtswidrig war
Wann ist die Kostenerhebung rechtmäßig?
wenn Vollstreckungsmaßnahme rechtmäßig war + Kostentatbestand erfüllt ist
Was ist eine vertretbare, was eine unvertretbare Handlung?
Vertretbare Handlung:
kann durch Dritten vorgenommen werden zB. Auto umsetzen
Unvertretbare Handlung:
kann nur durch Adressaten vorgenommen werden, zB. sich fortbewegen, geimpft werden
Welche Zwangsmittel gibt es?
Ersatzvornahme
Zwangsgeld
Unmittelbarer Zwang
Zwangshaft
Titel für VerwVollstreckung? Was muss er sein?
VA ist der Titel
dieser muss unanfechtbar + sofort vollziehbar sein
Schritte des Vollstreckungsverfahren? Gibt es Unterschiede beim Zwangsgeld?
Androhung des Zwangsmittels
Anwendung des Zwangsmittels
Zwangsgeld:
Androhung
Festsetzung der Höhe des Zwangsgeldes
Anwendung durch Betreibung
Wie kann man sich gegen eine Vollstreckungsmaßnahme wehren?
GrundVA anzugreifen ändert an Vollstreckung nichts
man kann aber Zwangsvollstreckung als solche angreifen, siehe § 18 VwVG
Wie prüft man die RMK der Androhung der Vollstreckung?
Androhung ist rechtmäßig, wenn Vollstreckung rechtmäßig
dh. (inzidente) Prüfung der hypothetischen RMK der Vollstreckung
RMK Prüfung der Vollstreckungsmaßnahme?
I. EGL des Zwangsmittel bestimmen (2. Ebene)
II. Formelle RMK (2. Ebene)
Zust.
III. Materielle RMK (2. Ebene)
Allg. Vollstreckungsvoraussetzungen (1. Ebene)
a) Wirksamer VA
b) Vollstreckungsfähiger Inhalt
c) Vollziehbarkeit des VA
Bes. Vollstreckungsvoraussetzungen (1. Ebene)
a) TBM der EGL des Zwangsmittels
RMK Prüfung der Kostenbescheid?
I. EGL des Kostenbescheids bestimmen (3. Ebene)
II. Formelle RMK (3. Ebene)
III. Materielle RMK (3. Ebene)
RMK der Vollstreckung (2. Ebene)
a) EGL des Zwangsmittels (2. Ebene)
b) Formelle RMK (2. Ebene)
aa) Androhung (2. Ebene)
c) Materielle RMK (2. Ebene)
aa) Allg. Vollst. Voraussetzungen
(1) Wirksamer VA (1. Ebene)
(2) Vollstreckungsfähiger Inhalt (1. Ebene)
(3) Vollziehbarkeit des VA (1. Ebene)
bb) Bes. Vollst. Voraussetzungen
(1) TBM d. EGL des Zwangsmittels
Abdrängende Sonderzuweisungen bei Ordnungswidrigkeiten?
§ 68 OWiG
Die Normenkontrolle nach § 47 I Nr. 2 VwGO ist statthaft, wenn man sich gg. eine Verordnung wehren möchte. Warum?
§ 47 I Nr. 2 VwGO stellt auf Rechtsvorschriften im Rang unter dem Landesgesetz stehend ab, sofern das Landesrecht dies bestimmt
Landesrechtliche Bestimmung findet sich in § 4 ThürAGVwGO
VO als materielles Gesetz steht im Rang auch unter (formellen) Landesgesetz
Normenpyramide?
Verfassung
GG
Formelle Gesetze
alle Parlamentsgesetze, dh. von Judikative
BGB, BImSchG, ThürBO, ThürPAG
Rechtsverordnungen
materielle Gesetze, dh. von Exekutive
CoronaSchutzVO
Satzungen
Gilt § 88 VwGO bei der Normenkontrolle?
nein der Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist weitgehend unabhängig vom gestellten Antrag
§ 88 VwGO gilt nicht
Was sind Rechtsverordnungen?
Rechtsnormen, die von Organen der Exekutive erlassen worden sind und damit materielle Gesetze
Woraus ergibt sich die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen?
Art. 80 I 1 GG
Art. 84 I 1 ThürVerf
Beim Prüfen einer VO ist auf welchen Grundsatz immer besonders zu achten?
Bestimmtheitsgebot:
konkretisiert in Art. 84 I 2 GG:
Inhalt
Zweck
Ausmaß
Ist die Bekanntmachung einer VO vor Ausfertigung ein Verfahrensfehler? Kann dieser geheilt werden?
Rspr.: Bekanntmachung - als Schlusspunkt des Normenerlasses - muss zwingend nach Ausfertigung erfolgen
formeller Fehler, der nicht geheilt werden kann
Richtet sich eine VO der Ordnungsbehörde nach § 27 ThürOBG gegen eine konkrete oder abstrakte Gefahr?
gg. abstrakte Gefahr, § 54 Nr. 3 lit. e ThürOBG
alles andere würde keinen SInn ergeben
Was besagt der allgemeine Bestimmtheitsgrundsatz? Wo ist er normiert?
wird aus dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 III GG abgeleitet:
Normen sind so genau zu befassen, dass die Betroffenen in zumutbarer Weise Gebote und Verbote erkennen können und ihr Verhalten danach ausrichten können
Zulässigkeit Allg. LK?
A. Eröffnung des VerwRechtswegs u. zust. Gericht
I. Statthafte Klageart
III. Form, §§ 81 u. 82
IV. Beteiligten- u. Prozessfähigkeit
V. RSB
VI. Ergebnis
Gibt es einen Anspruch eines Privaten auf polizeiliches Handeln?
§ 2 I ThürOBG spricht zunächst nur von öffentlicher Sicherheit oder Ordnung
unter Generalklausel “öffentliche Sicherheit” stehen allerdings auch Individualrechtsgüter wie Leben, Freiheit usw.
§ 2 II ThürOBG spricht auch von privaten Rechten
Anspruch auf polizeiliches Handeln gibt es!
Was sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf polizeilich/ordnungsbehördliches Handeln?
MM.: Aufgabeneröffnung alleine reicht aus
Anspruch ergebe sich bereits aus § 2 I ThürOBG
Arg.: Individualinteressen sind in Öffentlicher Ordnung enthalten
Entschließungsermessen der Polizei ist ausgeschlossen
contra: Opportunitätsprinzip
hM.: Befugnisnormen werden benötigt
Anspruch auf poliz. Handeln nur wenn:
pol. Maßnahme formell u. materiell rechtmäßig wäre
Maßnahme im Individualinteresse des Bürgers steht
richtiger Adressat + Handlungsgrundsätze
Ermessen auf Null reduziert ist
diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen!
Wann ist das behördliche Ermessen eigentlich auf null reduziert?
Verletzung von GR ist Indiz
wenn keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, die gegen begehrte Entscheidung sprechen
Gegengründe nur geringes Gewicht haben (VHMK)
Behörde bereits eine Zusage gemacht hat
Ermessenreduzierung auf Null liegt vor, wenn in einer konkreten Situation nur eine Maßnahme ermessensfehlerfrei wäre, dh. jede andere Entscheidung einen Ermessensfehler bedeuten würde.
Braucht eine Allgemeinverfügung eine Anhörung?
nein, vgl. § 28 II Nr. 4 ThürVwVfG
Grundsätzlich ist ein VA demjenigen Bekannt zu geben, für den er bestimmt ist.
§ 41 III 2 ThürVwVfG regelt für eine Allgemeinverfügung die Ausnahme, dass diese auch öffentlich Bekannt gemacht werden kann, wenn eine (direkte) Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist.
Was meint untunlich?
Untunlich:
bedeutet, dass die individuelle Bekanntgabe aufgrund der Natur des VA nicht möglich oder jedenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
Wann ist ein Rückgriff auf eine andere als von der Behörde gewählte EGL nur zulässig?
(wenn man in der Begründetheit, guckt ob eine andere EGL passen könnte)
wenn der VA dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird
Zuletzt geändertvor 2 Jahren