Buffl

CE8.3. - Menschen und deren Bezugspersonen in der letzten Lebensphase begleiten

SB
von Steven B.

Versorgung von Verstorbenen in der Pflege

1. Feststellung des Todes

  • Arzt verständigen: Nach dem Eintreten des Todes wird sofort ein Arzt benachrichtigt, um den Tod offiziell festzustellen.

  • Todesbescheinigung: Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die auch Informationen über die Todesursache enthält.

2. Information der Angehörigen

  • Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen werden umgehend über den Tod informiert.

  • Es wird auch besprochen, ob und wie sie in den nächsten Schritten involviert werden möchten.

3. Versorgung des Verstorbenen

  • Waschen und Ankleiden: Der Leichnam wird respektvoll gewaschen und, falls gewünscht, in saubere Kleidung gehüllt.

  • Entfernung medizinischer Hilfsmittel: Sonden, Katheter oder andere medizinische Hilfsmittel werden entfernt, sofern dies möglich ist.

  • Lagerung: Der Verstorbene wird in eine angemessene Position gebracht, um Würde zu bewahren und Verfärbungen zu minimieren.

  • Bett- und Raumvorbereitung: Das Bett wird hergerichtet und der Raum für eine würdevolle Abschiednahme vorbereitet.

4. Abschiednahme durch Angehörige

  • Die Angehörigen erhalten die Möglichkeit, sich in Ruhe von dem Verstorbenen zu verabschieden.

  • Je nach kulturellem Hintergrund und Wünschen der Angehörigen können spezielle Rituale durchgeführt werden.

5. Dokumentation

  • Alle durchgeführten Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert.

  • Wichtige Informationen, wie der Zeitpunkt des Todes und die benachrichtigten Personen, werden festgehalten.

6. Überführung

  • In Absprache mit den Angehörigen wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, das den Verstorbenen zur weiteren Versorgung abholt.

  • Die Überführung erfolgt in einem würdevollen Rahmen, und alle Formalitäten werden erledigt.

7. Nachsorge

  • In der Pflegeeinrichtung wird eine Nachbesprechung durchgeführt, um den Prozess zu reflektieren und gegebenenfalls Anpassungen für zukünftige Fälle vorzunehmen.

  • Die Angehörigen werden auf Wunsch in der Trauer begleitet oder an entsprechende Beratungsstellen verwiesen.


Beschreibung pflegerische Maßnahme Palliative Pflege

  • Befeuchten und Einfettender Mundschleimhaut


Das aktive Befeuchten der Schleimhaut kann mit Hilfe von Mundspülungen erreicht werden. Mundspü‐ lungen mit Bouillon fetten die Mundschleimhaut, sodass Feuchtigkeit dort besser gehalten werden kann. Bei Verletzungen oder Infektionen in der Mundhöhle werden ggf. spezielle Spüllösungen verwendet.   Lehnt der Patient diese Spülungen ab oder kann diese nicht mehr durchführen, können Sprühflaschen zur aktiven Befeuchtung verwendet werden (Inhalt z.B. Lieblingsgetränk oder künstlicher Speichel). Die persönlichen Wünsche und Vorlieben des Patienten sind hierbei zu beachten. Das heißt, dass eine Mundpflege auch mit Cola oder Kaffee durchgeführt werden kann, wenn der Patient dies wünscht. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Mund mit getränkten Watteträgern (Wasser oder Lieblingsgetränk) aus‐ zuwischen. Dieses kann, vor allem bei einer ausgeprägten Mundatmung des Patienten, auch mehrmals in der Stunde notwendig sein. In diese Maßnahme können die Angehörigen integriert und angeleitet wer‐ den. Die Verwendung von Glycerin‐ Stäbchen sollten nicht auf Dauer zur Mundpflege verwendet werden, da diese die Austrocknung der Mundschleimhaut fördert. Auch gefrorene Eisstäbchen oder Getränke (z.B. in einer Labormonovette als „Eis am Stiel“) können dem Patienten angeboten werden. Zudem können kleine Obstsäckchen hergestellt werden. Gefrorenes Obst oder Eiswürfel werden in eine Kompresse eingewickelt, sodass der Patient daran saugen kann. Die Zahnprothesen sind bei der Mundpflege besonders zu beachten. Diese sollten steht’s sauber und feucht gehalten werden.

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Steven B.

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