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CE11.1. - Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung individuell und lebensweltorientiert begleiten

SB
von Steven B.



11 Warnsignale der Demenz

  1. Gedächtnisverlust: Besonders das Kurzzeitgedächtnis ist betroffen, sodass Betroffene häufig Vergessenes nicht mehr erinnern können.

  2. Schwierigkeiten bei der Ausführung vertrauter Tätigkeiten: Alltägliche Aufgaben wie Kochen, Anziehen oder Autofahren werden zunehmend herausfordernd.

  3. Probleme bei der Sprachfindung: Betroffene haben Schwierigkeiten, die richtigen Wörter zu finden, oder verwenden falsche Begriffe.

  4. Orientierungslosigkeit in Zeit und Raum: Schwierigkeiten, sich an Ort und Zeit zu erinnern, was sich in Verirrungen oder Vergessen von Daten äußert.

  5. Eingeschränktes Urteilsvermögen: Betroffene zeigen vermindertes Urteilsvermögen, etwa bei der Einschätzung von Risiken oder bei finanziellen Entscheidungen.

  6. Probleme beim abstrakten Denken: Schwierigkeiten, komplexe oder abstrakte Konzepte zu verstehen, wie etwa Zahlen und logische Abfolgen.

  7. Verlegen von Gegenständen: Gegenstände werden an ungewöhnliche Orte gelegt und dann nicht wiedergefunden, was häufig zu Frustration führt.

  8. Stimmungsschwankungen: Es treten plötzliche oder unvorhersehbare Stimmungs- und Verhaltensänderungen auf, etwa von Fröhlichkeit zu Wut oder Traurigkeit.

  9. Veränderungen in der Persönlichkeit: Die Persönlichkeit kann sich grundlegend ändern, zum Beispiel von einer extrovertierten zu einer ängstlichen oder misstrauischen Person.

  10. Verlust der Initiative: Betroffene zeigen weniger Interesse an Aktivitäten und Hobbys, die ihnen früher Freude bereitet haben, und ziehen sich sozial zurück.

  11. Schwierigkeiten, soziale oder berufliche Herausforderungen zu meistern: Betroffene haben zunehmend Probleme, sich an neue Situationen anzupassen oder soziale und berufliche Aufgaben zu bewältigen.


  1. Geduld zeigen: Gib der Person genügend Zeit, um auf Fragen zu antworten oder Gedanken zu formulieren. Vermeide es, sie zu unterbrechen oder zu drängen.

  2. Einfache Sprache verwenden: Verwende kurze Sätze und klare, einfache Worte. Vermeide komplizierte Erklärungen oder abstrakte Begriffe.

  3. Fragen mit Ja/Nein-Antworten stellen: Statt komplexe Fragen zu stellen, die mehrere Optionen erfordern, formuliere Fragen so, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können.

  4. Ruhige Umgebung schaffen: Minimale Ablenkungen wie laute Geräusche oder viele Menschen im Raum können helfen, die Konzentration zu verbessern und Missverständnisse zu vermeiden.

  5. Körperliche Nähe und Berührung: Sanfte Berührungen, wie eine Hand auf die Schulter legen, können beruhigend wirken und das Gefühl der Geborgenheit vermitteln.

  6. Nonverbale Kommunikation nutzen: Gesten, Mimik und Augenkontakt können helfen, Worte zu unterstreichen und das Verständnis zu erleichtern.

  7. Wiederholung und Geduld: Wiederhole wichtige Informationen bei Bedarf und sei geduldig, wenn du etwas mehrmals erklären musst.

  8. Positiver Tonfall: Achte darauf, einen warmen und freundlichen Tonfall zu verwenden, da dieser beruhigend wirkt und eine positive Atmosphäre schafft.

  9. Vertraute Themen und Routinen: Sprich über bekannte und vertraute Themen, um die Person nicht zu überfordern, und halte möglichst an gewohnten Abläufen fest.

  10. Langsam und deutlich sprechen: Sprich langsam und betont, ohne zu schreien, damit die Person leichter folgen kann.

  11. Respekt und Würde wahren: Begegne der Person mit Respekt, indem du sie nicht wie ein Kind behandelst und ihre Gefühle ernst nimmst, auch wenn sie manchmal verwirrt erscheinen.


Faktoren Vaskuläre Demenz

Vaskuläre Demenz ist eine der häufigsten Formen der Demenz nach Alzheimer-Demenz und tritt aufgrund von Durchblutungsstörungen im Gehirn auf. Hier sind die wichtigsten Punkte, die diese Art von Demenz charakterisieren:

  1. Ursachen: Vaskuläre Demenz entsteht durch Schädigung des Gehirngewebes aufgrund von Durchblutungsstörungen. Diese können durch Schlaganfälle, Mini-Schlaganfälle (sogenannte transitorische ischämische Attacken, TIA), oder durch kleine Gefäßverschlüsse und Mikroblutungen verursacht werden.

  2. Symptome: Die Symptome der vaskulären Demenz können je nach Lokalisation der geschädigten Bereiche im Gehirn variieren. Typische Symptome umfassen Probleme mit der Aufmerksamkeit, der Planung und Durchführung von Handlungen (Exekutivfunktionen), langsames Denken, Schwierigkeiten bei der Sprache und möglicherweise Veränderungen der Persönlichkeit und des Verhaltens.

  3. Diagnose: Die Diagnose basiert auf der Anamnese, körperlichen Untersuchungen, neuropsychologischen Tests und Bildgebungsverfahren wie CT oder MRI. Diese helfen dabei, Schädigungen im Gehirn sowie deren Verteilung und Schweregrad festzustellen.

  4. Risikofaktoren: Zu den Risikofaktoren für die Entwicklung vaskulärer Demenz gehören Bluthochdruck, Diabetes, hohe Cholesterinwerte, Rauchen und eine ungesunde Lebensweise im Allgemeinen. Diese Faktoren können zu Gefäßveränderungen führen, die das Risiko für Durchblutungsstörungen im Gehirn erhöhen.

  5. Behandlung: Die Behandlung konzentriert sich darauf, die zugrunde liegenden Risikofaktoren zu kontrollieren und zu behandeln, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen oder zu verhindern. Medikamente zur Blutdrucksenkung, Blutzuckerkontrolle und zur Verbesserung der Durchblutung des Gehirns können verschrieben werden.

  6. Prognose: Die Prognose hängt vom Ausmaß der Gefäßschädigung ab und kann variieren. Eine frühzeitige Diagnose und ein geeignetes Management der Risikofaktoren sind entscheidend, um das Fortschreiten der vaskulären Demenz zu verlangsamen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Vaskuläre Demenz stellt eine bedeutende Herausforderung dar, da sie häufig mit anderen Formen der Demenz, insbesondere Alzheimer-Demenz, koexistieren kann. Eine gründliche Diagnose und ein umfassender Behandlungsansatz sind entscheidend für die optimale Betreuung und Versorgung der Patienten.

Faktoren Frontotemporale Demenz

Frontotemporale Demenz (FTD) ist eine Gruppe von Erkrankungen, die durch den fortschreitenden Verlust von Nervenzellen in den Frontal- und/oder Temporallappen des Gehirns gekennzeichnet sind. Hier sind die wichtigsten Aspekte zur Entstehung, Definition und Verlauf der frontotemporalen Demenz:

  1. Entstehung (Ätiologie):

    • Die genaue Ursache von FTD ist nicht vollständig verstanden. Es gibt jedoch genetische Faktoren, die eine Rolle spielen können, insbesondere bei der familiären Form (ca. 30-50% der Fälle).

    • Bei einigen Patienten wurden abnorme Ansammlungen von Proteinen im Gehirn gefunden, ähnlich wie bei anderen neurodegenerativen Erkrankungen.

  2. Definition:

    • Frontotemporale Demenz ist eine der häufigsten Formen von Demenz bei Menschen unter 65 Jahren.

    • Die Krankheit betrifft typischerweise die Frontallappen (verantwortlich für Verhalten, Persönlichkeit, Urteilsvermögen) und/oder die Temporallappen (wichtig für Sprache und Erinnerungen).

    • Symptome können sich je nach betroffenem Bereich unterscheiden, aber häufige Anzeichen sind Verhaltensänderungen, emotionale Verflachung, Sprachprobleme und Schwierigkeiten bei der Planung und Organisation.

  3. Verlauf:

    • Der Verlauf von FTD kann variieren, aber im Allgemeinen beginnen die Symptome schleichend und verschlechtern sich im Laufe der Zeit.

    • Frühe Symptome können subtil sein, wie sozial unangemessenes Verhalten, mangelnde Empathie oder Sprachstörungen.

    • Mit dem Fortschreiten der Erkrankung verschlechtert sich die kognitive Funktion, und die Patienten können Schwierigkeiten haben, sich selbst zu versorgen.

    • Die Lebenserwartung nach der Diagnose beträgt durchschnittlich etwa 6-8 Jahre, kann aber je nach individuellem Verlauf variieren.

Die Behandlung von FTD zielt darauf ab, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Es gibt derzeit keine Heilung für diese Erkrankung, und die Pflege und Unterstützung der Patienten und ihrer Familien spielen eine entscheidende Rolle im Krankheitsmanagement.

Demenz in Zusammenhang mit Parkinson

Demenz im Zusammenhang mit Parkinson ist ein komplexes Thema, das sich auf die kognitive Beeinträchtigung bezieht, die bei einigen Menschen mit fortgeschrittener Parkinson-Krankheit auftritt. Hier sind die wichtigsten Punkte zu diesem Thema:

  1. Parkinson-Krankheit und kognitive Beeinträchtigung: Parkinson-Krankheit ist eine neurodegenerative Erkrankung, die typischerweise mit motorischen Symptomen wie Tremor, Steifheit und Bewegungsverlangsamung einhergeht. Bei einigen Menschen entwickeln sich im Verlauf der Erkrankung jedoch auch kognitive Beeinträchtigungen, die als Parkinson-Demenz oder Demenz bei Parkinson-Krankheit bezeichnet werden.

  2. Unterschiede zur Demenz mit Lewy-Körperchen (DLB): Demenz bei Parkinson-Krankheit und Demenz mit Lewy-Körperchen (DLB) haben einige gemeinsame Merkmale, da sie beide mit Alpha-Synuclein-Proteinablagerungen im Gehirn in Verbindung stehen können. DLB zeigt jedoch oft frühere und ausgeprägtere kognitive Symptome sowie visuelle Halluzinationen im Vergleich zur Demenz bei Parkinson.

  3. Kognitive Symptome: Die kognitiven Symptome bei Parkinson-Demenz können eine Vielzahl von Bereichen betreffen, einschließlich Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Exekutivfunktionen (Planung, Problemlösung) und Sprache. Diese Beeinträchtigungen können das tägliche Leben stark beeinflussen.

  4. Diagnose: Die Diagnose von Demenz bei Parkinson-Krankheit basiert auf einer gründlichen klinischen Beurteilung der kognitiven Funktionen, ergänzt durch Bildgebung und neuropsychologische Tests. Es ist wichtig, diese Erkrankung von anderen Formen der Demenz, insbesondere Alzheimer-Demenz, zu unterscheiden.

  5. Behandlung: Die Behandlung konzentriert sich auf die Verwaltung der Parkinson-Symptome sowie der kognitiven Beeinträchtigungen. Medikamente wie Cholinesterase-Hemmer können zur Verbesserung der kognitiven Funktionen eingesetzt werden, während Parkinson-Medikamente zur Kontrolle der motorischen Symptome beitragen.

  6. Prognose und Management: Die Prognose variiert stark zwischen den Betroffenen, abhängig vom Krankheitsverlauf, dem Alter bei Diagnosestellung und anderen individuellen Faktoren. Ein umfassender Ansatz, der medizinische Betreuung, Unterstützung für die Pflege und Lebensstiländerungen umfasst, kann helfen, die Lebensqualität zu verbessern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen.

Insgesamt ist Demenz im Zusammenhang mit Parkinson eine ernsthafte Komplikation der Parkinson-Krankheit, die eine frühzeitige Erkennung und Behandlung erfordert, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Betroffenen zu erzielen.

Faktoren Morbus Alzheimer

orbus Alzheimer ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung des Gehirns, die hauptsächlich ältere Menschen betrifft. Hier sind die grundlegenden Aspekte zur Entstehung, Definition und Verlauf dieser Erkrankung:

  1. Entstehung (Ätiologie):

    • Die genaue Ursache von Morbus Alzheimer ist noch nicht vollständig verstanden. Es wird angenommen, dass eine komplexe Wechselwirkung zwischen genetischen, Umwelt- und Lebensstilfaktoren zur Entstehung beiträgt.

    • Ein zentraler pathologischer Prozess ist die Ablagerung von abnormen Proteinen im Gehirn, insbesondere Beta-Amyloid-Plaques außerhalb der Nervenzellen und Tau-Proteinen innerhalb der Nervenzellen.

  2. Definition:

    • Morbus Alzheimer ist die häufigste Form der Demenz, die etwa 60-80% aller Fälle ausmacht.

    • Charakteristische Symptome sind Gedächtnisverlust, kognitive Beeinträchtigungen (z.B. Probleme mit Denken, Urteilsvermögen, Sprache) und Veränderungen im Verhalten und der Persönlichkeit.

  3. Verlauf:

    • Der Verlauf von Morbus Alzheimer ist in der Regel langsam und schreitet im Laufe der Zeit fort.

    • Frühe Symptome können subtil sein, wie leichte Vergesslichkeit und Desorientierung.

    • Im fortgeschrittenen Stadium führt die Erkrankung zu schwerwiegenderen kognitiven Beeinträchtigungen, zunehmender Abhängigkeit bei alltäglichen Aktivitäten und Verlust der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten.

    • Die Lebenserwartung nach der Diagnose variiert, im Durchschnitt leben Menschen mit Alzheimer etwa 4-8 Jahre, abhängig von individuellen Faktoren und dem Krankheitsverlauf.

Morbus Alzheimer stellt eine erhebliche Belastung für Patienten, Familien und Gesundheitssysteme dar, da es derzeit keine Heilung gibt und die Behandlung darauf abzielt, Symptome zu verlangsamen und die Lebensqualität zu verbessern

Definition Lewy-Körperchen Demenz

Hier sind einige wichtige Merkmale und Aspekte von Levykörperchen in Verbindung mit Demenz:

  1. Charakteristische Ablagerungen: Levykörperchen sind Einschlüsse von Alpha-Synuclein-Proteinen, die in bestimmten Regionen des Gehirns, einschließlich des Cortex, auftreten. Diese Ablagerungen stören die normale Gehirnfunktion und können zu kognitiven Beeinträchtigungen führen.

  2. Symptome: Demenz mit Lewy-Körperchen zeigt typischerweise eine Kombination von Gedächtnisproblemen, Veränderungen im Denken und räumlichen Fähigkeiten, sowie visuelle Halluzinationen und Parkinson-ähnliche Symptome wie Steifheit und Tremor.

  3. Diagnose: Die Diagnose von Demenz mit Lewy-Körperchen basiert auf klinischen Kriterien, die Symptome wie fluktuierende kognitive Beeinträchtigung und wiederkehrende visuelle Halluzinationen umfassen. Bildgebende Verfahren wie eine MRI- oder CT-Untersuchung des Gehirns können ebenfalls helfen, charakteristische Veränderungen zu identifizieren.

  4. Behandlung: Die Behandlung von Demenz mit Lewy-Körperchen zielt darauf ab, Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Dies kann die Verwendung von Medikamenten zur Symptomkontrolle wie Cholinesterase-Hemmern und Medikamenten zur Behandlung von Parkinson-Symptomen umfassen.

  5. Prognose: Die Prognose bei Demenz mit Lewy-Körperchen ist variabel und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich des Krankheitsverlaufs und der Begleiterkrankungen. Die Lebenserwartung kann stark variieren, aber die Krankheit schreitet oft schneller voran als Alzheimer-Demenz.

Insgesamt sind Levykörperchen eine wichtige neurologische Marker für Demenzerkrankungen, insbesondere Demenz mit Lewy-Körperchen. Eine frühzeitige Diagnose und ein ganzheitlicher Behandlungsansatz sind entscheidend, um das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

positive Wirkung von Tees

  1. Kamillentee:

    • Beruhigend: Kamillentee wird oft zur Entspannung und Beruhigung verwendet, besonders bei Magen-Darm-Beschwerden oder vor dem Schlafengehen.

  2. Pfefferminztee:

    • Verdauungsfördernd: Pfefferminztee kann helfen, die Verdauung zu fördern und Blähungen zu lindern. Er kann auch bei Übelkeit und Magenkrämpfen hilfreich sein.

  3. Ingwertee:

    • Entzündungshemmend und verdauungsfördernd: Ingwertee wird wegen seiner entzündungshemmenden Eigenschaften geschätzt und kann bei der Linderung von Übelkeit, Erkältungen und zur Förderung der Verdauung helfen.

  4. Grüner Tee:

    • Antioxidative Wirkung: Grüner Tee ist reich an Antioxidantien, die entzündungshemmend wirken können und vor verschiedenen Krankheiten schützen können. Er kann auch den Stoffwechsel anregen und beim Abnehmen unterstützen.

  5. Schwarzer Tee:

    • Anregend: Schwarzer Tee enthält Koffein und kann daher die Konzentration und Aufmerksamkeit steigern. Er wird oft als Alternative zum Kaffee verwendet.

  6. Hibiskustee:

    • Senkung des Blutdrucks: Hibiskustee kann helfen, den Blutdruck zu senken und hat auch antioxidative Eigenschaften. Er wird oft zur Unterstützung der Herzgesundheit konsumiert.

  7. Rooibostee:

    • Reich an Antioxidantien: Rooibostee ist koffeinfrei und reich an Antioxidantien. Er wird oft wegen seiner beruhigenden Wirkung und seiner potenziellen entzündungshemmenden Eigenschaften genossen.

  8. Lindenblütentee:

    • Beruhigend und entzündungshemmend: Lindenblütentee wird traditionell zur Linderung von Erkältungssymptomen, zur Beruhigung und zur Unterstützung des Immunsystems verwendet.


Faktoren, die man bei der Einführung von Beikost beachten sollte

  1. Verdauungsfähigkeit des Babys: Zu Beginn der Beikost sollte das Hauptaugenmerk auf Lebensmittel gelegt werden, die leicht verdaulich sind und weniger allergenpotenziell sind. Gut verträgliche Optionen sind z.B. Bananen, gekochte Karotten oder Kartoffeln.

  2. Allergiepotenzial: Einige Lebensmittel haben ein höheres Allergiepotenzial als andere. Es wird empfohlen, potenziell allergene Lebensmittel einzeln und nacheinander einzuführen, um allergische Reaktionen zu überwachen. Dazu gehören z.B. Erdnüsse, Eier, Milchprodukte, Fisch und Weizen.

  3. Nährstoffdichte: Zu Beginn der Beikost ist es wichtig, Nahrungsmittel auszuwählen, die reich an Nährstoffen sind, die für die Entwicklung des Babys wichtig sind. Dazu gehören Lebensmittel wie Avocado, Quinoa, Hühnchen oder Tofu.

  4. Konsistenz und Textur: Anfangs sollte die Konsistenz der Nahrung sehr fein püriert sein, um sicherzustellen, dass das Baby sie leicht schlucken kann. Mit der Zeit können Sie die Konsistenz stückiger machen, um die Kau- und Schluckfähigkeiten des Babys zu fördern.

  5. Eisenreiche Lebensmittel: Eisen ist ein wichtiger Nährstoff für Babys, insbesondere nach dem sechsten Lebensmonat, wenn die Eisenspeicher erschöpft sind. Eisenreiche Lebensmittel wie rotes Fleisch, Hühnchen, Linsen oder angereicherte Getreideprodukte sollten in die Ernährung des Babys aufgenommen werden.

  6. Saisonale Verfügbarkeit und Frische: Frische, saisonale Produkte sind oft reicher an Nährstoffen und schmecken besser. Wählen Sie Lebensmittel entsprechend der Verfügbarkeit und Qualität aus.

  7. Vorbereitungsmethoden: Lebensmittel sollten schonend zubereitet werden, z.B. durch Dämpfen, Kochen oder Backen, um ihre Nährstoffe bestmöglich zu erhalten.

  8. Individuelle Präferenzen und Kulturelle Einflüsse: Die Auswahl von Lebensmitteln kann auch durch individuelle Präferenzen der Familie und kulturelle Einflüsse beeinflusst werden. Es ist wichtig, eine ausgewogene Ernährung anzustreben und dem Baby eine Vielfalt an Lebensmitteln anzubieten.


Wichtige Faktoren Auswahl des Betreuers

• Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Dabei muss nach Möglichkeit eine einzelne Person ausgewählt werden (§ 1897 Absatz 1 BGB).

  • Mögliche Betreuer: betroffenen Menschen nahestehende Person, ein Mitglied eines Betreuungsvereins, ein selbständiger Berufsbetreuer, eine bei einem Betreuungsverein angestellte oder bei der zuständigen Behörde beschäftigte Person

• Bei der Auswahl des Betreuers kommt den Wünschen des betroffenen Menschen große Bedeutung zu. Schlägt er eine bestimmte Person vor, die bereit und geeignet ist, diese Aufgabe zu übernehmen, so ist das Gericht an diesen Vorschlag gebunden.

Eine Ausnahme gilt nur dort, wo die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des betroffenen Menschen zuwiderlaufen würde (§ 1897 Absatz 4 Satz 1 BGB).

• Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Gründe von erheblichem Gewicht die konkrete Gefahr begründen, dass die vorgeschlagene Person die Betreuung nicht zum Wohl des betroffenen Menschen führen kann oder will.

• Letzteres kann der Fall sein, wenn der Betroffene eines seiner volljährigen Kinder als Betreuer vorschlägt, zwischen diesem Kind und einem weiteren Kind, bei dem der Betroffene sich gewöhnlich aufhält, aber so erhebliche Spannungen bestehen, dass die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen dieser Spannungen nicht gewährleistet ist. (§ 1897 Absatz 4 Satz 2 BGB).

• Schlägt der betroffene Mensch niemanden vor, so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Beziehungen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, Kindern oder Ehegatten sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen (§ 1897 Absatz 5 BGB).

• Ausführungen zu Ehegatten gelten hier und im Folgenden auch für Lebenspartner, die ihre Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt haben.

Wichtige Faktoren Aufgaben des Betreuers

• (1) Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen.

• (2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

• (3) Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Schutz in persönlichen Angelegenheiten Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will.

• (4) Innerhalb seines/seiner Aufgabenkreise/s hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Wird die Betreuung berufsmäßig geführt, hat der Betreuer in geeigneten Fällen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen. In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maßnahmen darzustellen.

• (5) Werden dem Betreuer Umstände bekannt, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen. Gleiches gilt für Umstände, die eine Einschränkung des Aufgabenkreises ermöglichen oder dessen Erweiterung, die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903) erfordern.

Wichtige Faktoren Unterbringungen des Betreuten durch den Betreuten

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil

  • auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder

  • zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

(2) I Die Unterbringung einer Person ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig.

(2) II. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.

(3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend auch, wenn dem Betreuten, der sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll.

(5) Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst.


Faktoren Entscheidung über Freiheitsentziehende Maßnahmen

• Der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf es in allen Fällen, in denen einem Betreuten durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (sog. freiheitsentziehende Maßnahmen, § 1906 Absatz 4 BGB).

• Das gilt auch dann, wenn der Betreute bereits mit gerichtlicher Genehmigung in einer geschlossenen Abteilung oder Einrichtung untergebracht ist.

• Eine Freiheitsentziehung ist nicht anzunehmen, wenn der Betreute auch ohne die Maßnahme gar nicht in der Lage wäre, sich fortzubewegen oder wenn die Maßnahme ihn nicht an der willentlichen Fortbewegung hindert (Beispiel: Zum Schutz vor dem Herausfallen aus dem Bett wird ein Gurt angebracht, den der Betreute aber – falls er das will – öffnen kann).

• Eine rechtswidrige Freiheitsentziehung liegt nicht vor, wenn der Betreute mit der Maßnahme einverstanden ist und er die entsprechende Einwilligungsfähigkeit besitzt.

• Nur bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten entscheidet deren Betreuer (mit dem entsprechenden Aufgabenkreis, insbesondere „Aufenthaltsbestimmung“) über die Einwilligung in die freiheitsentziehende Maßnahme.

• Bei Zweifeln über die Genehmigungsbedürftigkeit sollte das Betreuungsgericht befragt werden. Der Betreuer hat zu prüfen, ob nicht statt eines Bettgitters oder Ähnlichem andere Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für den Betroffenen möglich sind, die nicht mit Eingriffen in die persönliche Freiheit des Betreuten verbunden sind.

➢ Z.B. „Bettnest“, „Bett absenken“ oder „Bett an die Wand stellen“ zu Sturzprophylaxe statt Bettgitter

• Als freiheitsentziehende Maßnahmen kommen u.a. in Betracht:

• Bettgitter

• Leibgurt im Bett oder am Stuhl

• Festbinden der Arme und Beine

• Abschließen des Zimmers oder der Station, wenn die Öffnung auf Wunsch des Bewohners nicht jederzeit gewährleistet ist

• Medikamente, die in erster Linie die Ruhigstellung des Betreuten bezwecken (Gegenbeispiel: die Ruhigstellung ist Nebenwirkung eines zu Heilzwecken verabreichten Medikaments).

Faktoren Entscheidungen bezüglich Wohnungsauflösung drch den Betreuer

• Mit der Auflösung der Wohnung verliert der Betreute seinen Lebensmittelpunkt, die vertraute Umgebung und vielfach auch den Bekanntenkreis. Er soll daher insoweit vor übereilten Maßnahmen geschützt werden (§ 1907 BGB).

• Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum, den der Betreute (oder für ihn sein Betreuer) gemietet hat, bedarf der Betreuer der vorherigen Genehmigung des Betreuungsgerichts.

• Gleiches gilt für andere Erklärungen, die auf die Aufhebung eines solchen Mietverhältnisses gerichtet sind (z.B. Tätigkeit des Betreuers in vermögensrechtlichen Angelegenheiten Aufhebungsvertrag zwischen Betreuer und Vermieter/Vermieterin).

• Treten andere Umstände ein, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt (z.B. Kündigung durch den Vermieter/die Vermieterin), so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Aufgabenkreis das Mietverhältnis oder die Aufenthaltsbestimmung umfasst.

• Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten auf andere Weise als durch Kündigung oder Aufhebung eines Mietverhältnisses aufgeben (etwa durch Verkauf der Möbel, während der Betreute im Krankenhaus ist), so hat er auch dies dem Betreuungsgericht unverzüglich mitzuteilen. • Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten vermieten, so bedarf er hierfür ebenfalls der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies gilt etwa, wenn der Betreuer während eines Krankenhausaufenthalts des Betreuten dessen Eigenheim weitervermieten will.

  • Rechte kennen: Pflege empfangende Personen haben die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch.

  • Selbstbestimmung beachten: Auch wenn es auf Pflegende/Angehörige „unvernünftig“ wirken mag: Solange keine akute Gefährdung vorliegt darf jeder Mensch selbst entscheiden, was er wann isst und wie oft er sich wäscht.

  • Selbstständigkeit und Selbstvertrauen erhalten durch ressourcenorientierte Pflege.

  • Sicherheit geben: Gewohnheiten, Rituale und klare Abläufe etablieren und einhalten. Pflegende kündigen stets an, was Sie nun tun werden, insbesondere bei der Pflege demenziell erkrankter Menschen.

  • Zeitdruck so gut es geht vermeiden. Das eigene „unter Druck stehen“ überträgt sich (bewusst oder unbewusst) auf den Pflege empfangenden Menschen.

  • Versuchen, für schöne Momente zu sorgen (gemeinsam Fotos anschauen, etc.). Dies durchbricht die Problematik, dass mit der Pflegeperson ausschließlich pflege- und krankheitsbezogene Erinnerungen verknüpft werden.

  • Als Pflegende niemals die eigene Entlastung vergessen. Stets die eigene Gefühlslage evaluieren, Belastungen möglichst früh erkennen.

  • Bei häufigerem Verlust der Beherrschung dies nicht verharmlosen sondern Hilfe suchen.

  • Ursachen für Aggressionen ermitteln und Lösungsstrategien erarbeiten (zusammen mit dem Pflege empfangenden Menschen sofern möglich).

  • Grundsätzlich gilt: Je besser Pflegende die Krankheit und Situation des Pflege empfangenden Menschen verstehen desto geringer ist das Risiko für Gewaltanwendung – auf beiden Seiten!


Author

Steven B.

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