Aufgaben des LFGB
Lebensmittel - und Futtergesetzbuch 3
Schutz vor Täuschung und Irreführung
Schutz vor Gesundheitsgefährdung
Lebensmittelüberwachung
Schutz vor Täuschung und Irreführung 6
Aufmachung & Kennzeichnung der LM müssen klar sein (täuschend/irreführend)
Mogelpackungen: täuschen mehr Inhalt vor(verboten) Packung muss nur wegen Schutz beim Transport größer sein
Klebefleisch; nicht am Stück gewachsen sondern aus Einzelstücken mit einem Enzym zsm gekeltert worden
Klebefleischkennzeichnung muss sein
Analogkäse: Käseersatz aus Wasser, Milcheiweiß, Stärke, Geschmacksverstärker
Käsegebäck damit muss gekennzeichnet werden
Schutz vor Gesundheitsgefährdung 4
Gebote/Verbote sollen Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden bei LM Genuss schützen
Hygienemaßnahmen -> gesetzlich geregelt,das wird regelmäßig kontrolliert
Belastung mit Pestiziden auf LM hat Grenze
Behandlung von Tieren mit Medikamenten (Antibiotica) -> genau Dokumentation muss sein
Lebensmittelüberwachung 4
Organisation der LMüberwachung in 3 Stufen
Zuständige Ministerien übernehmen die Überwachung
Regierungspräsidien/Bezirksregierunngen übernehmen die Fachaufsicht über die Überwachungsbehörden der Kreise & kreisförmige Städte
Die Ämter für LM und Veterinüberwachung führen schließlich die Kontrollen vor Ort
Zuletzt geändertvor einem Monat